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Am 26. Februar 2008 verurteilte ihn das Kreispräsidium Chur wegen Vergehen gegen das AHVG sowie Unterlassens der Buchführung zu einer Geldstrafe zu 20 Tagessätzen bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von Fr. 800.--

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28. März 13

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 873/2012/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Bürgerrecht und Ausländerrecht/Graubuenden·DE·16 min·2
Teilweise Abweisung