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Am 26. Februar 2008 verurteilte ihn das Kreispräsidium Chur wegen Vergehen gegen das AHVG sowie Unterlassens der Buchführung zu einer Geldstrafe zu 20 Tagessätzen bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von Fr. 800.--

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Mar 28, 13

Bürgerrecht und Ausländerrecht

2C 873/2012/Second Public Law Division/Citizenship and Immigration Law/Graubuenden·DE·16 min·2
Partial dismissal