Zürich Sozialversicherungsgericht 09.03.2020 BV.2018.00049
9 marzo 2020·Deutsch·Zurigo·ZH_SVG·HTML0·7
Riassunto
Zeitliche Konnexität zwischen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit und späterer Invalidisierung; Teilzeitarbeit; Erreichen des Schwellenwerts von 80 % Arbeitsfähigkeit reicht nicht für die Unterbrechung der Konnexität; Überschreiten dieses Werts ist notwendig.
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