Zürich Sozialversicherungsgericht 09.03.2020 BV.2018.00049
9 mars 2020·Deutsch·Zurich·ZH_SVG·HTML0·5
Résumé
Zeitliche Konnexität zwischen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit und späterer Invalidisierung; Teilzeitarbeit; Erreichen des Schwellenwerts von 80 % Arbeitsfähigkeit reicht nicht für die Unterbrechung der Konnexität; Überschreiten dieses Werts ist notwendig.
Texte intégral