Zürich Sozialversicherungsgericht 09.03.2020 BV.2018.00049
9. März 2020·Deutsch·Zürich·ZH_SVG·HTML0·14
Zusammenfassung
Zeitliche Konnexität zwischen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit und späterer Invalidisierung; Teilzeitarbeit; Erreichen des Schwellenwerts von 80 % Arbeitsfähigkeit reicht nicht für die Unterbrechung der Konnexität; Überschreiten dieses Werts ist notwendig.
Volltext