Juges
26,479 juges
von der Baubewilligungsbehörde geprüftes
1 arrêts10 consultationsvon der Bauherrschaft entsprechende Korrekturen verlangt. Allerdings sei dies nach erfolgter Auflage erfolgt. Eine nochmalige Publikation sei aus Sicht der Gemeinde nicht nötig gewesen
1 arrêts11 consultationsvon der Beschwerdeführerin 1 zur Syndizierung des Kredits an die anderen Banken benötigt worden. Eine Zusicherung der Beschwerdegegnerin über die künftige Vergabe von Arbeiten an die S.________ könne darin nicht gesehen werden. Insbesondere sei die Aussage
1 arrêts6 consultationsvon der Beschwerdeführerin 2 minutiöse "Gegenbeweise" zu verlangen
1 arrêts11 consultationsvon der Beschwerdegegnerin auch anerkannt worden
1 arrêts9 consultationsvon der Beschwerdegegnerin ohne Einschränkungen benützt werden dürfen. Das ist indessen nicht der Fall
1 arrêts10 consultationsvon der Beschwerdegegnerin zu verlangen
1 arrêts12 consultationsVon der Beschwerde werden sowohl eidgenössische als auch kantonale
1 arrêts12 consultationsvon der bestehenden Freileitung entlastet. Die visuelle Beeinträchtigung durch Freileitungsmasten
1 arrêts11 consultationsvon der bestehenden Überbauung so stark geprägt sein
1 arrêts9 consultationsvon der Besteuerung in der Schweiz auszunehmen. Auch der Unkostencharakter der Auslagen für die beiden Geschäftsreisen sowie die geltend gemachten Krankheitskosten seien anzuerkennen. Sie rügen implizit eine Verletzung von Bundesrecht
1 arrêts10 consultationsvon der Bewilligungsbehörde feststellen lassen
1 arrêts12 consultationsvon der bisherigen Rechtsprechung abzurücken
1 arrêts11 consultationsvon der D.________ AG
1 arrêts8 consultationsvon der Deusser-Stiftung ein Darlehen über Fr. 150'000.-- erhielt
1 arrêts8 consultationsvon der Distanz zur nächsten Wohnzone sowie von der Frage ab
1 arrêts11 consultationsvon der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften formlos suspendiert
1 arrêts11 consultationsvon der Einmündung der Dorfstrasse
1 arrêts11 consultationsVon der Einreichung des Asylgesuchs am 17. Januar 2001 bis zur Erhebung der Aufsichtsanzeige am 20. Juli 2007 vergingen sechseinhalb Jahre (78 Monate). Das sind 15 Monate mehr als im Fall 12T_1/2007
1 arrêtsvon deren Beantwortung die Zuständigkeit abhängt. Allerdings überprüft das Bundesgericht die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Schiedsentscheids auch im Rahmen der Zuständigkeitsrüge nur
1 arrêts7 consultationsvon deren Rückzahlungsbereitschaft Kenntnis zu nehmen. Sie sei daher bereit
1 arrêts8 consultationsvon der Entscheidinstanz zu verlangen
1 arrêts10 consultationsvon der ESTV beim vorliegenden Verfahrensausgang nicht bestritten - ist dieser Betrag (in Analogie zu Art. 16 Abs. 2 VStG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 der Verordnung vom 29. November 1996 über die Verzinsung ausstehender Verrechnungssteuern [SR 642.212]) ab dem Datum der Rückzahlung durch die Beschwerdeführer an die ESTV mit 5 % zu verzinsen (Urteil vom 25. November 1983
1 arrêts11 consultationsvon der Form her keine unnötige Herabsetzung bedeuten (vgl. BGE 126 III 305 E. 4b S. 306 ff.)
1 arrêts10 consultationsvon der Gebrauch gemacht worden ist. Der Blaulichtbewilligung kommt für die Tätigkeit der Beschwerdeführer keine zentrale Bedeutung zu. Das Praxismodell "Mobile Ärzte" stellt eine Alternative zu herkömmlichen Arztpraxen dar
1 arrêts9 consultationsvon der Gemeinde Maur
1 arrêts7 consultationsvon der Generalunternehmung die Bauabrechnung herauszuverlangen
1 arrêts14 consultationsvon der Gesellschaft beschaffen
1 arrêts10 consultationsvon der Grenze zurückzusetzen. Vorbehalten bleibt Absatz 2
1 arrêts7 consultationsvon der heutigen Rechtslage teilweise abweichende Regelung (vgl. dazu das Urteil 2C_380/2011 vom 1. November 2011
1 arrêtsVon der ihnen mit Verfügung vom 13. Dezember 2010 eingeräumten Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme haben A.________
1 arrêts9 consultationsvon der kantonalen Fachstelle überprüft werden muss
1 arrêts11 consultationsvon der Klägerin die Unterzeichnung einer Erklärung verlangt hatte
1 arrêts9 consultationsvon der Lagerung von Baumaterial
1 arrêts10 consultationsvon der letzten kantonalen Instanz auch mitbeurteilt werden konnte. Dass dies mitunter dazu führen kann
1 arrêts11 consultationsvon der Parallelität zum Konkurs abzuweichen
1 arrêts7 consultationsvon der Parzelle Nr. 1262 140.9 m2 (bei einer Gesamtfläche von 880 m2). Von der Parzelle Nr. 404 muss der bisher private Weg mit einer Fläche von 404.2 m2 abgetreten werden. Die Einschränkung der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV)
1 arrêts12 consultationsvon der Parzelle Nr. 255 ca. 821 m2 zugunsten der Einwohnergemeinde Widen enteignet werden. Die Entschädigung wurde auf Fr. 8.--/m2 festgelegt. Weiter wurde festgestellt
1 arrêtsvon der Parzelle Nr. 255 ca. 821 m² zugunsten der Einwohnergemeinde Widen enteignet werden. Die Entschädigung wurde auf Fr. 8.--/m² festgelegt. Weiter wurde festgestellt
1 arrêtsvon der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat
1 arrêts11 consultationsvon der Pflicht zur Zahlung der Ordnungsbussen befreit zu werden. Ihr Feststellungsbegehren ist in diesem Sinn zu verstehen
1 arrêts8 consultationsvon der Planung besonders berührt
1 arrêts8 consultationsvon der Prüfung der Sache getrennt werden können (vgl. BGE 136 IV 41 E. 1.4 S. 44 mit Hinweisen). Soweit die Beschwerdeführerin geltend macht
1 arrêts7 consultationsvon der Rebbergstrasse her. Weiter zog der Gemeinderat in Erwägung
1 arrêts11 consultationsvon der Rechtsmittelinstanz zu beurteilenden Fragen an (Urteil Helmers c. Schweden vom 29. Oktober 1991
1 arrêts9 consultationsvon der Rechtsmittelinstanz zu beurteilenden Fragen an (vgl. BGE 121 I 30 E. 5e S. 36 f.; Urteil 1C_457/2009 vom 23. Juni 2010 E. 3.3
1 arrêtsvon der Rechtsprechung aber doch thematisiert werden (vgl. BGE 128 I 92)
1 arrêts8 consultationsVon der Sachlogik her ist im Folgenden zunächst der zweitgenannte Begründungsstrang zu prüfen: Nur wenn das behauptete Treuhandverhältnis zu bejahen ist bzw. die beweisbelasteten Beschwerdeführer ein solches nachweisen können
1 arrêts11 consultationsVon der Schliessung der Lagerstrasse ist jedenfalls die Beschwerdeführerin 1 (Liegenschaft Ringstrasse XX) als Strassenanstösserin betroffen. Ob dies auch für die Beschwerdeführerin 2 zutrifft
1 arrêts7 consultationsvon der Schule zu vergüten
1 arrêts9 consultations