Judges
26,479 judges
von der Baubewilligungsbehörde geprüftes
1 rulings10 viewsvon der Bauherrschaft entsprechende Korrekturen verlangt. Allerdings sei dies nach erfolgter Auflage erfolgt. Eine nochmalige Publikation sei aus Sicht der Gemeinde nicht nötig gewesen
1 rulings11 viewsvon der Beschwerdeführerin 1 zur Syndizierung des Kredits an die anderen Banken benötigt worden. Eine Zusicherung der Beschwerdegegnerin über die künftige Vergabe von Arbeiten an die S.________ könne darin nicht gesehen werden. Insbesondere sei die Aussage
1 rulings6 viewsvon der Beschwerdeführerin 2 minutiöse "Gegenbeweise" zu verlangen
1 rulings11 viewsvon der Beschwerdegegnerin auch anerkannt worden
1 rulings9 viewsvon der Beschwerdegegnerin ohne Einschränkungen benützt werden dürfen. Das ist indessen nicht der Fall
1 rulings10 viewsvon der Beschwerdegegnerin zu verlangen
1 rulings12 viewsVon der Beschwerde werden sowohl eidgenössische als auch kantonale
1 rulings12 viewsvon der bestehenden Freileitung entlastet. Die visuelle Beeinträchtigung durch Freileitungsmasten
1 rulings11 viewsvon der bestehenden Überbauung so stark geprägt sein
1 rulings9 viewsvon der Besteuerung in der Schweiz auszunehmen. Auch der Unkostencharakter der Auslagen für die beiden Geschäftsreisen sowie die geltend gemachten Krankheitskosten seien anzuerkennen. Sie rügen implizit eine Verletzung von Bundesrecht
1 rulings10 viewsvon der Bewilligungsbehörde feststellen lassen
1 rulings12 viewsvon der bisherigen Rechtsprechung abzurücken
1 rulings11 viewsvon der D.________ AG
1 rulings8 viewsvon der Deusser-Stiftung ein Darlehen über Fr. 150'000.-- erhielt
1 rulings8 viewsvon der Distanz zur nächsten Wohnzone sowie von der Frage ab
1 rulings11 viewsvon der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften formlos suspendiert
1 rulings11 viewsvon der Einmündung der Dorfstrasse
1 rulings11 viewsVon der Einreichung des Asylgesuchs am 17. Januar 2001 bis zur Erhebung der Aufsichtsanzeige am 20. Juli 2007 vergingen sechseinhalb Jahre (78 Monate). Das sind 15 Monate mehr als im Fall 12T_1/2007
1 rulingsvon deren Beantwortung die Zuständigkeit abhängt. Allerdings überprüft das Bundesgericht die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Schiedsentscheids auch im Rahmen der Zuständigkeitsrüge nur
1 rulings7 viewsvon deren Rückzahlungsbereitschaft Kenntnis zu nehmen. Sie sei daher bereit
1 rulings8 viewsvon der Entscheidinstanz zu verlangen
1 rulings10 viewsvon der ESTV beim vorliegenden Verfahrensausgang nicht bestritten - ist dieser Betrag (in Analogie zu Art. 16 Abs. 2 VStG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 der Verordnung vom 29. November 1996 über die Verzinsung ausstehender Verrechnungssteuern [SR 642.212]) ab dem Datum der Rückzahlung durch die Beschwerdeführer an die ESTV mit 5 % zu verzinsen (Urteil vom 25. November 1983
1 rulings11 viewsvon der Form her keine unnötige Herabsetzung bedeuten (vgl. BGE 126 III 305 E. 4b S. 306 ff.)
1 rulings10 viewsvon der Gebrauch gemacht worden ist. Der Blaulichtbewilligung kommt für die Tätigkeit der Beschwerdeführer keine zentrale Bedeutung zu. Das Praxismodell "Mobile Ärzte" stellt eine Alternative zu herkömmlichen Arztpraxen dar
1 rulings9 viewsvon der Gemeinde Maur
1 rulings7 viewsvon der Generalunternehmung die Bauabrechnung herauszuverlangen
1 rulings14 viewsvon der Gesellschaft beschaffen
1 rulings10 viewsvon der Grenze zurückzusetzen. Vorbehalten bleibt Absatz 2
1 rulings7 viewsvon der heutigen Rechtslage teilweise abweichende Regelung (vgl. dazu das Urteil 2C_380/2011 vom 1. November 2011
1 rulingsVon der ihnen mit Verfügung vom 13. Dezember 2010 eingeräumten Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme haben A.________
1 rulings9 viewsvon der kantonalen Fachstelle überprüft werden muss
1 rulings11 viewsvon der Klägerin die Unterzeichnung einer Erklärung verlangt hatte
1 rulings9 viewsvon der Lagerung von Baumaterial
1 rulings10 viewsvon der letzten kantonalen Instanz auch mitbeurteilt werden konnte. Dass dies mitunter dazu führen kann
1 rulings11 viewsvon der Parallelität zum Konkurs abzuweichen
1 rulings7 viewsvon der Parzelle Nr. 1262 140.9 m2 (bei einer Gesamtfläche von 880 m2). Von der Parzelle Nr. 404 muss der bisher private Weg mit einer Fläche von 404.2 m2 abgetreten werden. Die Einschränkung der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV)
1 rulings12 viewsvon der Parzelle Nr. 255 ca. 821 m2 zugunsten der Einwohnergemeinde Widen enteignet werden. Die Entschädigung wurde auf Fr. 8.--/m2 festgelegt. Weiter wurde festgestellt
1 rulingsvon der Parzelle Nr. 255 ca. 821 m² zugunsten der Einwohnergemeinde Widen enteignet werden. Die Entschädigung wurde auf Fr. 8.--/m² festgelegt. Weiter wurde festgestellt
1 rulingsvon der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat
1 rulings11 viewsvon der Pflicht zur Zahlung der Ordnungsbussen befreit zu werden. Ihr Feststellungsbegehren ist in diesem Sinn zu verstehen
1 rulings8 viewsvon der Planung besonders berührt
1 rulings8 viewsvon der Prüfung der Sache getrennt werden können (vgl. BGE 136 IV 41 E. 1.4 S. 44 mit Hinweisen). Soweit die Beschwerdeführerin geltend macht
1 rulings7 viewsvon der Rebbergstrasse her. Weiter zog der Gemeinderat in Erwägung
1 rulings11 viewsvon der Rechtsmittelinstanz zu beurteilenden Fragen an (Urteil Helmers c. Schweden vom 29. Oktober 1991
1 rulings9 viewsvon der Rechtsmittelinstanz zu beurteilenden Fragen an (vgl. BGE 121 I 30 E. 5e S. 36 f.; Urteil 1C_457/2009 vom 23. Juni 2010 E. 3.3
1 rulingsvon der Rechtsprechung aber doch thematisiert werden (vgl. BGE 128 I 92)
1 rulings8 viewsVon der Sachlogik her ist im Folgenden zunächst der zweitgenannte Begründungsstrang zu prüfen: Nur wenn das behauptete Treuhandverhältnis zu bejahen ist bzw. die beweisbelasteten Beschwerdeführer ein solches nachweisen können
1 rulings11 viewsVon der Schliessung der Lagerstrasse ist jedenfalls die Beschwerdeführerin 1 (Liegenschaft Ringstrasse XX) als Strassenanstösserin betroffen. Ob dies auch für die Beschwerdeführerin 2 zutrifft
1 rulings7 viewsvon der Schule zu vergüten
1 rulings9 views