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von der Beschwerdeführerin 1 zur Syndizierung des Kredits an die anderen Banken benötigt worden. Eine Zusicherung der Beschwerdegegnerin über die künftige Vergabe von Arbeiten an die S.________ könne darin nicht gesehen werden. Insbesondere sei die Aussage

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8 févr. 10

Vertragsrecht

4A 306/2009/Ire Cour de droit civil/Droit des contrats/Zurich·DE·1h 11min·12
Rejet partiel