Juges
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Mit Präsidialverfügung vom 1. Juni 2010 wurde der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 arrêts7 consultationsMit Präsidialverfügung vom 20. Januar 2011 hat das Bundesgericht das Gesuch der Beschwerdeführer um Gewährung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen
1 arrêts7 consultationsMit Präsidialverfügung vom 21. April 2008 wurde der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 arrêts11 consultationsMit Präsidialverfügung vom 21. August 2007 wurde der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 arrêts7 consultationsMit Präsidialverfügung vom 21. Juli 2011 hat das Bundesgericht das Gesuch der Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung abgelehnt
1 arrêts10 consultationsMit Präsidialverfügung vom 21. Mai 2010 hat das Bundesgericht das Gesuch der Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung abgewiesen
1 arrêts8 consultationsMit Präsidialverfügung vom 22. Juli 2010 hat das Bundesgericht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung beigelegt
1 arrêts6 consultationsMit Präsidialverfügung vom 22. März 2010 hat das Bundesgericht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung beigelegt
1 arrêts8 consultationsMit Präsidialverfügung vom 22. Oktober 2012 wurde ein Gesuch der Beschwerdeführer um Gewährung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen
1 arrêts10 consultationsMit Präsidialverfügung vom 23. Juni 2011 ist das Gesuch der Beschwerdeführerinnen um aufschiebende Wirkung abgewiesen worden
1 arrêts8 consultationsMit Präsidialverfügung vom 23. Juni 2011 ist das Gesuch der Beschwerdeführerinnen um aufschiebende Wirkung abgewiesen worden. Die Beschwerdeführerinnen haben sich mit Eingabe vom 3. Juli 2011 (Postaufgabe) zum einverlangten Kostenvorschuss geäussert
1 arrêts9 consultationsMit Präsidialverfügung vom 24. Januar 2012 ist der Beschwerde antragsgemäss die aufschiebende Wirkung erteilt worden
1 arrêts9 consultationsMit Präsidialverfügung vom 26. November 2008 wurde das Gesuch der Beschwerdegegnerin 1 um Sicherstellung einer allfälligen Parteientschädigung für den Betrag von Fr. 5'000.-- gutgeheissen
1 arrêts9 consultationsMit Präsidialverfügung vom 28. Februar 2011 hat das Bundesgericht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 arrêts8 consultationsMit Präsidialverfügung vom 29. März 2011 hat das Bundesgericht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 arrêts8 consultationsMit Präsidialverfügung vom 30. Mai 2012 hat das Bundesgericht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung beigelegt
1 arrêts9 consultationsMit Präsidialverfügung vom 3. Juli 2009 wurde ein Gesuch der Beschwerdeführerinnen
1 arrêts8 consultationsMit Präsidialverfügung vom 4. April 2011 wurde das Gesuch der Beschwerdeführer um Erteilung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt
1 arrêts11 consultationsMit Präsidialverfügung vom 4. April 2011 wurde den Beschwerden die aufschiebende Wirkung gewährt
1 arrêts10 consultationsMit Präsidialverfügung vom 4. September 2012 ist der Beschwerde antragsgemäss aufschiebende Wirkung zuerkannt worden
1 arrêts9 consultationsMit Präsidialverfügung vom 6. Juli 2011 wurde der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 arrêts11 consultationsMit Präsidialverfügung vom 6. September 2010 wurde ein Gesuch der Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung abgewiesen
1 arrêts10 consultationsMit Präsidialverfügung vom 6. September 2011 hat das Bundesgericht das Gesuch der Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung abgewiesen
1 arrêts10 consultationsMit Präsidialverfügung vom 9. Februar 2010 hat das Bundesgericht der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 arrêts9 consultationsMit Protokollauszug vom 20. April 2010 nahm der Gemeinderat Hornussen von den beabsichtigten Sanierungsarbeiten an der Nordmauer der römisch-katholischen Kirche Kenntnis
1 arrêts8 consultationsMit prozessleitender Verfügung vom 29. März 2011 entschied das (unterdessen zuständig gewordene) kantonale Zwangsmassnahmengericht
1 arrêts8 consultationsMit prozessleitender Verfügung vom 29. März 2011 entschied das (unterdessen zuständig gewordene) Zwangsmassnahmengericht des Kantons Thurgau
1 arrêts8 consultationsMit prozessleitender Verfügung vom 4. April 2012 stellte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Thurgau Z.________ das Entsiegelungsgesuch zu
1 arrêts9 consultationsMit prozessleitender Verfügung vom 5. April 2012 stellte das Zwangsmassnahmengericht der Bank
1 arrêts9 consultationsMit Publikation im Amtsblatt Nr. 16 vom 18. April 2008 legte die Stadtgemeinde Brig-Glis das Projekt "Bachumlegung Rufigraben" öffentlich auf. Dieses sieht vor
1 arrêts10 consultationsMit Rechtshilfeersuchen vom 12. Juni 2007
1 arrêts10 consultationsMit Rechtshilfeersuchen vom 24. Oktober 1995 verlangten die niederländischen Behörden von der Schweiz die Beschlagnahme von Unterlagen
1 arrêts9 consultationsMit Rechtshilfeersuchen vom 28. April 2006 verlangte der niederländische Überregionale Vollstreckungsstaatsanwalt für Einziehungsmassnahmen die Herausgabe der Vermögenswerte auf den rechtshilfeweise gesperrten Konten zur teilweisen Tilgung des X.________ auferlegten Betrages von EUR 3
1 arrêts8 consultationsMit Rechtshilfeersuchen vom 5. August 2010 bat die Staatsanwaltschaft Dortmund die Staatsanwaltschaft Graubünden um Durchführung verschiedener Untersuchungshandlungen
1 arrêts6 consultationsMit rechtskräftiger Verfügung vom 2. September 2004 liess die Bundesanwaltschaft (BA) den privaten Verteidiger wegen Interessenkollisionen nicht weiter zu. Mit ebenfalls in Rechtskraft erwachsener Verfügung vom 1. September 2004 ernannte die BA Rechtsanwalt A.________ als amtlichen Verteidiger von Y.________
1 arrêts7 consultationsMit Rechtsschrift vom 25. Mai 2010 beantragen X.________ sowie Y.________
1 arrêts8 consultationsMit Rechtsverzögerungsbeschwerden an das Bundesgericht vom 29. September 2011 beantragen X.________
1 arrêts11 consultationsMit Replik vom 24. März 2009 halten der Apothekerverband
1 arrêts11 consultationsMit Revisionsgesuch vom 11. Juni 2012 lassen L.________
1 arrêts9 consultationsMit Revisionsgesuch vom 8. September 2010 beantragen X.________
1 arrêts6 consultationsMit Schiedsentscheid vom 17. Juli 2008 bejahte das TAS seine Zuständigkeit zur Beurteilung der Berufung der Beschwerdegegnerin 1. In Gutheissung der Berufung hob es den Entscheid der FILA vom 20. Juni 2007 auf
1 arrêts9 consultationsMit Schlussverfügungen vom 26. Mai
1 arrêts9 consultationsMit Schlussverfügungen vom 8
1 arrêts7 consultationsMit Schlussverfügung Nr. 2 vom 15. August 2011 ordnete die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich (im Folgenden: Staatsanwaltschaft) die Herausgabe von Unterlagen zu einem Bankkonto an die ersuchende Behörde
1 arrêts12 consultationsMit Schlussverfügung vom 11. Oktober 2010 entsprach das Untersuchungsrichteramt Chur dem Rechtshilfeersuchen
1 arrêts9 consultationsMit Schlussverfügung vom 12. Februar 2010 entsprach die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich (im Folgenden: Staatsanwaltschaft) dem Rechtshilfeersuchen
1 arrêts7 consultationsMit Schlussverfügung vom 12. Juni 2008 entsprach die Schweizerische Bundesanwaltschaft dem Rechtshilfeersuchen
1 arrêts10 consultationsMit Schlussverfügung vom 16. August 2010 bewilligte die Eidgenössische Steuerverwaltung
1 arrêts8 consultationsMit Schlussverfügung vom 16. August 2010 bewilligte die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV)
1 arrêts12 consultationsMit Schlussverfügung vom 16. Mai 2011 ordnete die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich (im Folgenden: Staatsanwaltschaft) die Herausgabe von Bankunterlagen an die ersuchende Behörde an
1 arrêts12 consultations