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Mit Rechtshilfeersuchen vom 28. April 2006 verlangte der niederländische Überregionale Vollstreckungsstaatsanwalt für Einziehungsmassnahmen die Herausgabe der Vermögenswerte auf den rechtshilfeweise gesperrten Konten zur teilweisen Tilgung des X.________ auferlegten Betrages von EUR 3

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