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Entschädigungsentscheid an. In der Sache geht es um die Abschreibung eines Rekurses gegen die Anordnung vorsorglicher Massnahmen. Nach Art. 98 BGG kann mit der Beschwerde gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden. Diese Beschränkung gilt auch für die Anfechtung von Nebenpunkten wie die Kosten-

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