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Juges

26,476 juges

Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung
1 arrêts10 consultations
Aufsichtsbeschwerden sind grundsätzlich kostenlos. Ein Ausnahmegrund gemäss Art. 10 der Verordnung über Kosten
1 arrêts10 consultations
Aufsichtsverfahren nach Art. 1 Abs. 2 BGG i.V.m. Art. 71 VwVG (Dossierführung; Transparenz der Entscheidfindung)
1 arrêts8 consultations
Aufstellungen über Aktiven
1 arrêts7 consultations
Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses auf der Parzelle Nr. 389
1 arrêts10 consultations
Auftrag
1 arrêts11 consultations
Auftreten des Schalls bzw. Lärms konkret ermittelt noch den massgeblichen Beurteilungswerten gegenübergestellt worden. Die getroffenen Annahmen zu den Nutzungsfrequenzen durch schulfremde Nutzer seien unhaltbar. Es fehle auch an einer empfängerbezogenen Beurteilung des Lärms
1 arrêts11 consultations
Aufwand darzulegen
1 arrêts10 consultations
Auf welche Weise eine als notwendig anerkannte personelle Unterstützung bei einer Schätzungskommission realisiert wird
1 arrêts10 consultations
Aufwertung des Siedlungsrands West von Thundorf
1 arrêts11 consultations
Auf Ziff. 3 der Anträge der Beschwerdeführer ist demnach nicht einzutreten
1 arrêts9 consultations
Aufzuchtraum). Anlässlich des Augenscheins vom 4. November 2011 wurden dagegen erwachsene Fische sowie mehrere Hundert Brütlinge
1 arrêts8 consultations
Augenschein) keinen Aufschluss darüber geben
1 arrêts12 consultations
Augenscheinprotokoll S. 6 oben). Dies bestätigt den Charakter der "Stockmatte" als eigentliche Bauzonen-"Insel" inmitten von landwirtschaftlich genutzten Einzelbetrieben. Auch wenn die Gemeinde verifizierend ergänzt hat
1 arrêts7 consultations
AuG; SR 142.20) aufgeführten Umstände stellen alternative
1 arrêts7 consultations
AuG; SR 142.20) einen grundsätzlichen Anspruch auf Erteilung
1 arrêts9 consultations
AuG; SR 142.20) haben ausländische Ehegatten von Schweizerinnen
1 arrêts10 consultations
August suchte. Ausserdem ist der Beschwerdeführer 1 nach den Feststellungen der Vorinstanz explizit abgemahnt worden. Von einer stillschweigenden Fortsetzung der Pacht kann keine Rede sein. Überdies haben die Beschwerdeführer 1
1 arrêts8 consultations
August weiterhin mögliche landwirtschaftliche Nutzung als Wiese (nicht als Ackerland) kümmern. Die Beschwerdeführer 1
1 arrêts8 consultations
Au mois de mars 2006
1 arrêts8 consultations
A.________ unaufgefordert eine weitere Eingabe ein. B.________
1 arrêts8 consultations
Au nom de la I re Cour de droit civil
1 arrêts9 consultations
Au nom du du Tribunal fédéral
1 arrêts10 consultations
Aus Art. 29 Abs. 2 BV ergibt sich für die Parteien zudem das Recht
1 arrêts8 consultations
Ausbau des bestehenden Hotels Suvretta House in einem gewichtigen öffentlichen Interesse liege
1 arrêts9 consultations
Ausbau einer Liegenschaft stellt keinen Liegenschaftsunterhalt dar; denn wirtschaftlich kommt dies einem Neubau gleich. Die steuerrechtliche Gleichstellung desjenigen
1 arrêts10 consultations
Ausbaugewerbe als besonders gefährdet erachtet wurde
1 arrêts11 consultations
Ausbauprozess zu unterziehen. Aber auch ganz allgemein habe sich die Situation im Bereich der Hotellerie
1 arrêts9 consultations
Ausbauten von Pisten)
1 arrêts8 consultations
Ausbauten von Pisten einsetzt
1 arrêts8 consultations
Ausbau von vier auf sechs Streifen; Lärmschutzmassnahmen
1 arrêts7 consultations
Ausbesserungsarbeiten zur Instandstellung
1 arrêts10 consultations
Ausbezahlung von Honoraren). Anders als dies die Beschwerdeführerinnen darzustellen versuchen
1 arrêts11 consultations
Ausbildung
1 arrêts10 consultations
Ausbildungsverhältnissen fliessend ist. Aufgrund dieser Erfahrungstatsache darf vom Leistungsansprecher im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verlangt werden
1 arrêts7 consultations
Ausbildungszentrum für Immobilien AG) entwickelt worden war (im Folgenden: Modell ESchK). Dieses basiert auf den in der Datenbank der IAZI AG erfassten Transaktionsdaten von Ertragsliegenschaften. Diese wurden statistisch ausgewertet
1 arrêts10 consultations
Aus dem angefochtenen Entscheid (E. 1.2 S. 4) ging klar hervor
1 arrêts11 consultations
Aus dem angefochtenen Entscheid ergibt sich
1 arrêts11 consultations
Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt
1 arrêts10 consultations
Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäss Art. 29 Abs. 2 BV fliesst die Pflicht zur Begründung von Verfügungen. Die Begründung muss so abgefasst sein
1 arrêts12 consultations
Aus dem Erfordernis
1 arrêts7 consultations
Aus dem Gesagten ergibt sich
1 arrêts10 consultations
Aus dem Gesagten folgt
1 arrêts12 consultations
Aus dem Gestaltungsplan gehe eine bestimme Planungsidee hervor. Danach solle am Rand des Baugebiets eine lockere
1 arrêts10 consultations
Aus dem Umstand allein
1 arrêts8 consultations
Aus dem zitierten Bundesgerichtsurteil kann nicht geschlossen werden
1 arrêts11 consultations
Aus den Akten ergibt sich
1 arrêts8 consultations
Aus den Akten ergibt sich Folgendes:
1 arrêts8 consultations
Aus den Akten ergibt sich Folgendes: Im Nachtrag zur Instruktionsverhandlung reichte die Schätzungskommission am 14. Dezember 2010 einen Bericht mit ergänzenden Angaben zu den Variablen MACRO
1 arrêts11 consultations
Aus den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts geht somit hervor
1 arrêts11 consultations