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Auftreten des Schalls bzw. Lärms konkret ermittelt noch den massgeblichen Beurteilungswerten gegenübergestellt worden. Die getroffenen Annahmen zu den Nutzungsfrequenzen durch schulfremde Nutzer seien unhaltbar. Es fehle auch an einer empfängerbezogenen Beurteilung des Lärms

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31 janv. 11

Ökologisches Gleichgewicht

1C 278/2010/Ire Cour de droit public/Équilibre écologique/Lucerne·DE·32 min·1
Adm. partielle