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Lieferpreise. Zu diesem Zweck müsse die Untersuchungsbehörde Zugriff auf die Originaldokumente haben. Diese stünden den Beschwerdeführern jedoch jederzeit zur Einsicht offen. Bereits die Vorinstanz hat ausdrücklich darauf hingewiesen

1 arrêts·0 Président·7 consultations
16 avr. 09

Strafprozess

1B 252/2008/Ire Cour de droit public/Procédure pénale·DE·15 min·15
Arrêt de principeATFRejet partiel