Lieferpreise. Zu diesem Zweck müsse die Untersuchungsbehörde Zugriff auf die Originaldokumente haben. Diese stünden den Beschwerdeführern jedoch jederzeit zur Einsicht offen. Bereits die Vorinstanz hat ausdrücklich darauf hingewiesen — Judges — Swissrulings
Lieferpreise. Zu diesem Zweck müsse die Untersuchungsbehörde Zugriff auf die Originaldokumente haben. Diese stünden den Beschwerdeführern jedoch jederzeit zur Einsicht offen. Bereits die Vorinstanz hat ausdrücklich darauf hingewiesen