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Lieferpreise. Zu diesem Zweck müsse die Untersuchungsbehörde Zugriff auf die Originaldokumente haben. Diese stünden den Beschwerdeführern jedoch jederzeit zur Einsicht offen. Bereits die Vorinstanz hat ausdrücklich darauf hingewiesen

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16. Apr. 09

Strafprozess

1B 252/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess·DE·15 min·15
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung