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Beschwerdebefugnis nicht abgesprochen werden durfte. Die Legitimation dieser Anwohner ist sowohl für das Nutzungsplanungsverfahren als auch für das Verfahren der Errichtungsbewilligung zu bejahen. Unter diesen Umständen kann offenbleiben

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
2. Juni 10

Ökologisches Gleichgewicht

1C 212/2009/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht·DE·18 min·2
LeitentscheidBGETeilweise Gutheissung