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Y.________ Liegenschaftsunterhaltskosten von Fr. 922'288.35 aus
1 rulings9 viewsY.________ liessen am 11. November 1992 an ihrem Wohnsitz in Appenzell den folgenden Erbvertrag beurkunden:
1 rulings11 viewsY.________ machen geltend
1 rulings7 viewsY.________ (Mieter
1 rulings11 viewsY.________ mit
1 rulings8 viewsY.________ mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht. Dieses wies das Rechtsmittel mit Urteil vom 26. Oktober 2011 ab
1 rulings17 viewsY.________ mit Beschwerde vom 15. September 2008 an das Bundesgericht. Sie beantragen zur Hauptsache die Aufhebung der Kontensperren bei drei Finanzinstituten sowie die Herausgabe der beschlagnahmten Teppiche
1 rulings7 viewsY.________ mit Beschwerde vom 19. Oktober 2009 an das Bundesgericht. Sie beantragen die Aufhebung des angefochtenen Entscheides bzw. der Siegelung
1 rulings8 viewsY.________ mit Beschwerde vom 24. Dezember 2010 erneut an das Bundesgericht
1 rulings11 viewsY.________ mit Beschwerde vom 28. September 2011 an das Bundesgericht
1 rulings12 viewsY.________ mit Beschwerde vom 30. August 2010 an das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen. Mit Verfügung vom 13. Oktober 2010 wies der Präsident des Verwaltungsgerichts ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege
1 rulings10 viewsY.________ mit Eingabe vom 19. September 2012 ans Bundesgericht gewandt
1 rulings11 viewsY.________ mit Eingabe vom 25. August 2009 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
1 rulings14 viewsY.________ mit Eingabe vom 26. April 2009 Rekurs an das Justiz-
1 rulings11 viewsY.________ mit getrennten Eingaben Beschwerde beim Staatsrat des Kantons Wallis
1 rulings8 viewsY.________ mittlerweile bezahlt worden sei
1 rulings10 viewsY.________ mit Verfügung vom 8. Juli 2009 ab
1 rulings11 viewsY._______ (nachfolgend: Beschwerdeführer 2)
1 rulings9 viewsY.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) eine Eigentumsfreiheitsklage u.a. mit dem Begehren ein
1 rulings14 viewsY.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) klagten am 30. Januar 2008 beim Bezirksgericht Baden gegen A.________ sowie Ehepaar Z.________ (nachfolgend Beschwerdegegner). Sie beantragten
1 rulings8 viewsY.________ (nachfolgend: Kläger
1 rulings12 viewsY.________. Nach ihrer Entlassung aus dem Felix-Platter-Spital wohnte X.________ vorübergehend bei ihrem Sohn Z.________
1 rulings8 viewsY.________ nicht eingetreten ist (1C_375/2012);
1 rulingsY.________ nicht mehr
1 rulings10 viewsY.________ nicht zur Kenntnisnahme zugestellt wurden. Mit Beschluss vom 5. Mai 2011 trat das Obergericht auf "die Beschwerde vom 15. Februar 2011 gegen die Präsidialverfügung des Bezirksrates Winterthur vom 24. Januar 2011" wegen verspäteter Beschwerdeeingabe nicht ein
1 rulings11 viewsY.________ ohne Erfolg beim Departement für Justiz
1 rulings11 viewsY.________ ohne Erfolg beim Regierungsrat des Kantons Zürich. Eine daraufhin beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eingereichte Beschwerde wurde von diesem mit Urteil vom 17. März 2010 abgewiesen
1 rulings8 viewsY.________ ohne Erfolg Rekurs an den Regierungsrat
1 rulings11 viewsY.________ ont interjeté un recours en matière de droit public auprès du Tribunal fédéral contre l'arrêt du Tribunal cantonal du 19 décembre 2011. Ils concluent
1 rulings7 viewsY.________ reichten am 10. Februar 2011 Strafanzeige gegen Z.________ ein wegen Freiheitsberaubung
1 rulings10 viewsY.________ reichten am 23. April 2010 Strafanzeige gegen Z.________ wegen Betrugs
1 rulings14 viewsY.________ reichten für die Steuerperiode 2007 trotz Aufforderung
1 rulings9 viewsY.________ Rekurs beim Baudepartement des Kantons St. Gallen. Dieses wies den Rekurs am 29. Juni 2011 ab. Die dagegen gerichtete Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen am 20. März 2012 ab
1 rulings8 viewsY.________ Rekurs beim Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen
1 rulings10 viewsY.________ Rekurs beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Dieses wies mit Urteil vom 25. Mai 2011 das Rechtsmittel ab
1 rulings9 viewsY.________ rügen
1 rulings10 viewsY.________ schlossen am 11. April 1995 einen öffentlich beurkundeten Ehevertrag ab. Darin stellten sie zunächst fest
1 rulings8 viewsY.________ setzen sich gegenseitig als Alleinerben ihres ganzen Nachlasses ein
1 rulings9 viewsY.________ sind am 13. Oktober 2008 mit dem Antrag an das Bundesgericht gelangt
1 rulings9 viewsY.________ sind am 29. November 2012 mit Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht gelangt. Die Beschwerdeführerinnen beantragen
1 rulings10 viewsY.________ sind Eigentümer des in der Landwirtschaftszone gelegenen Hofs Z.________ in Wädenswil. Ihr Sohn lebt zusammen mit seiner Ehefrau
1 rulings10 viewsY.________ sind mit Beschwerde in Zivilsachen vom 11. Februar 2012 an das Bundesgericht gelangt. Die Beschwerdeführer verlangen die Aufhebung des Urteils der oberen Aufsichtsbehörde. Zudem ersuchen sie um Gewährung der aufschiebenden Wirkung
1 rulings8 viewsY.________ sind mit Beschwerde in Zivilsachen vom 9. Mai 2011 an das Bundesgericht gelangt. Die Beschwerdeführer verlangen die Aufhebung des Entscheides der kantonalen Aufsichtsbehörde vom 19. April 2011. In der Sache beantragen sie (wie bereits im kantonalen Verfahren)
1 rulings9 viewsY.________ sind seit 1999 je zur Hälfte Miteigentümer der Grundstücke Nrn. xxx
1 rulings9 viewsY.________ sinngemäss
1 rulings12 viewsY.________ sowie AZ.________
1 rulings11 viewsY.________ sowie das gemeinsame Kind Z.________
1 rulings9 viewsY.________ sowie von deren Mutter Z.________. Zugleich eröffnete das Kantonale Untersuchungsrichteramt ein Strafverfahren gegen Z.________ wegen Verdachts auf Geldwäscherei (Art. 305bis StGB)
1 rulings8 viewsY.________ sowie von deren Mutter Z.________. Zugleich eröffnete das Kantonale Untersuchungsrichteramt ein Strafverfahren gegen Z.________ wegen Verdachts auf Veruntreuung (Art. 138 StGB)
1 rulings8 viewsY.________ sowie von weiteren Anwohnern erhobenen Rekurse wies das Baurekursgericht des Kantons Zürich mit Entscheid vom 6. Dezember 2011 ab
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