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X.________ eine Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei seiner Ehefrau zu erteilen. Zudem beantragen sie die unentgeltliche Rechtspflege
1 rulings8 viewsX.________ einen angemessenen Schadenersatz zuzusprechen. Ausserdem stellen sie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege
1 rulings18 viewsX.________ eine Parteientschädigung auszurichten. Dieser Entscheid blieb unangefochten
1 rulings10 viewsX.________ eine Umtriebsentschädigung von Fr. 2'900.-- zu bezahlen
1 rulings9 viewsX.________ Einsprache erhoben. Am 27. August 2007 bewilligte der Stadtrat Aarau das Baugesuch
1 rulings11 viewsX.________ erhielt am 30. Juni 2006 die Niederlassungsbewilligung. Die Ehe mit V.________ wurde am 17. September 2007 in der Türkei geschieden
1 rulings7 viewsX.________ erklärten mit Schreiben vom 30. August 2010
1 rulings9 viewsX.________ erstatteten am 25. Mai 2008 Strafanzeige gegen Z.________ wegen Betrugs
1 rulings10 viewsX.________ ersuchen vor Bundesgericht
1 rulings8 viewsX.________ ersuchten am 30. Mai 2010 um Ausweitung der Strafanzeige auf W.________. Das Bezirksamt Laufenburg trat auf dieses Begehren mit Verfügung vom 30. Juli 2010 nicht ein
1 rulings9 viewsX.________ est la mère de Z.________
1 rulings11 viewsX.________ exploite à titre indépendant une menuiserie sur cette commune
1 rulings7 viewsX.________ (fortan: Beschwerdeführerin 1) sowie Y.________
1 rulings13 viewsX.________ führen gegen den Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Eingabe vom 4. September 2011 (Postaufgabe 5. September 2011) Beschwerde in Strafsachen. Das Bundesgericht verzichtet auf die Einholung von Vernehmlassungen
1 rulings8 viewsX.________ führen gegen den Zwischenentscheid des Präsidenten der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau vom 10. Mai 2010 mit Eingabe vom 19. Juni 2011 (Postaufgabe 20. Juni 2011) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Das Bundesgericht verzichtet auf die Einholung von Vernehmlassungen
1 rulings8 viewsX.________ führen mit vom 29. August 2011 datierter (richtig: 29. September 2011) Eingabe Stimmrechtsbeschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss vom 17. August 2011
1 rulings10 viewsX.________ (geb. 1957) war aufgrund einer diagnostizierten paranoiden Schizophrenie im Rahmen fürsorgerischer Freiheitsentziehungen mehrmals hospitalisiert worden. Unter der regelmässigen Einnahme eines antipsychotischen Medikamentes hatte sich ihr psychischer Zustand deutlich verbessert. Im Hinblick auf die beabsichtigte Entlassung aus einem FFE errichtete die Vormundschaftskommission A.________ mit Beschluss vom 29. September 2008 über X.________ eine Beistandschaft nach Art. 392 Ziff. 1
1 rulings11 viewsX.________ (geb. 1979)
1 rulings13 viewsX.________ gebar im Mai 2006 einen Sohn
1 rulings10 viewsX.________ gegen den Entscheid des BVU ab
1 rulings12 viewsX.________ gegen diese Baubewilligung ab
1 rulings9 viewsX.________ gelangten hiergegen erfolglos an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses ging in seinem Urteil vom 16. Dezember 2008 ebenfalls davon aus
1 rulings7 viewsX.________ gemeinsam Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. In der Folge beschloss das Verwaltungsgericht
1 rulings8 viewsX.________ Gesellschaft
1 rulings9 viewsX.________ habe weder substantiiert noch glaubhaft darlegen können
1 rulings9 viewsX.________ habe wiederholt zu schweren Klagen Anlass gegeben. Dagegen rekurrierte X.________ ohne Erfolg an den Regierungsrat des Kantons Zürich. Die Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich mit Entscheid vom 1. April 2009 ab
1 rulings6 viewsX.________ habe zu berechtigten Klagen (u.a. Verurteilung zu bedingter Freiheitsstrafe von 22 Monaten) Anlass gegeben
1 rulings10 viewsX.________ halte sich im Ausland auf
1 rulings11 viewsX.________ hängigen Eheschutzverfahrens bewilligte der Bezirksgerichtspräsident Liestal mit Verfügung vom 20. Mai 2010 das Getrenntleben
1 rulings6 viewsX.________ hielt sich im August
1 rulings8 viewsX.________ hiergegen eingereichte Beschwerde ab
1 rulings12 viewsX.________ Holding
1 rulings11 viewsX.________ ihre Beschwerde zurück
1 rulings11 viewsX.________ im Wesentlichen an ihrem Standpunkt fest
1 rulings12 viewsX.________ ist Eigentümerin des Mehrfamilienhauses Bruggackerstrasse 20 in Glattbrugg. Die Liegenschaft befindet sich im Bereich der Abflüge von Piste 16 des Flughafens Zürich - Kloten. Am 16. November 1998 richtete X.________ ein Entschädigungsbegehren wegen übermässigen Fluglärms an den Kanton Zürich als damaligen Flughafenhalter. Diese Eingabe wurde am 22. Juni 1999 - zusammen mit einer Vielzahl weiterer Forderungen aus der gleichen Gemeinde - der Eidgenössischen Schätzungskommission
1 rulings10 viewsX.________ ist psychisch krank. Mit Verfügung der Eidgenössischen Invalidenversicherung vom 10. Februar 2009 erhielt er rückwirkend auf den 1. Juni 2007 eine ganze Invalidenrente sowie - für Y.________
1 rulings9 viewsX.________ kaufte am 15. Oktober 2002 die Parzelle Nr. *** "A.________" in B.________ zum Preis von 1
1 rulings8 viewsX.________ könne sich für sein Aufenthaltsrecht nicht (mehr) auf die Ehe mit einer Schweizerin berufen. Ausserdem habe er sich zumindest die beiden letzten Verlängerungen der Aufenthaltsbewilligungen mittels Verschweigen wesentlicher Tatsachen erschlichen
1 rulings8 viewsX.________ (Kosovare; geboren 1977) reiste im Familiennachzug 1992 in die Schweiz
1 rulings6 viewsX.________ mit Beschwerde vom 7. Mai 2012 an das Bundesgericht. Sie beantragen die Aufhebung der angefochtenen Entscheide
1 rulings12 viewsX.________ mit Eingabe vom 12. Juli 2007 Rekurs an den Regierungsrat des Kantons Zürich erheben. Mit Beschluss vom 8. Juli 2009 wies der Regierungsrat den Rekurs betreffend Aufenthaltsbewilligung für Y.________ ab. Eine hiergegen am 21. September 2009 erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
1 rulings8 viewsX.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer 1) dessen einzelzeichnungsberechtigter Präsident
1 rulings12 viewsX.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) beantragten mit Schreiben vom 28. März 2008 dem Betreibungsamt A.________ die Feststellung der Nichtigkeit der von diesem Amt am 24. März 2006 ausgestellten Verlustscheine mit den Nrn. 1
1 rulings7 viewsX.________ Production AG
1 rulings6 viewsX.________ Rechnung für die im Rahmen der Nachführung vorgenommenen Arbeiten (Fr. 2'146.85 bzw. Fr. 1'871.35). Die Adressaten der Rechnungen sandten diese zurück mit der Begründung
1 rulings6 viewsX.________ reichen einen Bericht der Mittelland Zeitung vom 22. März 2010 ein
1 rulings13 viewsX.________ reichen eine Stellungnahme zur vom Vertreter der Kantonsspital Aarau AG dem Verwaltungsgericht eingereichten Kostennote vom 19. November 2009 ein
1 rulings6 viewsX._______ reichte am 17. Januar 2001 ein Asylgesuch ein. Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) lehnte dieses am 23. Juli 2001 ab. Die Asylrekurskommission (ARK) hiess eine erste Beschwerde von X._______ am 14. Februar 2002 gut
1 rulings7 viewsX.________ rekurrierte gegen diesen Entscheid an die Rekurskammer des Strafgerichts
1 rulings6 viewsX.________ Rekurs bei der Baurekurskommission IV des Kantons Zürich. Mit Entscheid vom 16. Juli 2009 vereinigte diese die beiden Verfahren
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