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Mit Gesuch vom 11. November 2008 beantragte die Beschwerdegegnerin dem Bezirksgericht Meilen
1 rulings9 viewsMit Gesuch vom 14. April 2011 ersuchten X.________
1 rulings10 viewsMit Gesuch vom 16. Juni 2006 beantragte die TDC Switzerland AG (heute: Sunrise Communications AG) den Neubau einer Mobilfunkanlage auf dem Dach der Liegenschaft Sagenstrasse 15 (Parzelle Nr. 2198
1 rulings8 viewsMit Gesuch vom 17. November 2009 beantragte die Z.________AG beim Stadtrat Luzern die Baubewilligung für die Errichtung einer Mobilfunkantennenanlage auf dem (Flach-)Dach des Gebäudes Nr. 1915
1 rulings9 viewsMitgewahrsam hat die Vorinstanz in sachverhaltsmässiger Hinsicht festgehalten
1 rulings11 viewsMitglied beider Stiftungsräte. Im Frühling 1999 überwarfen sich Hugo Ammann
1 rulings9 viewsMitglied bzw. Präsident des S.________-Verwaltungsrats
1 rulings9 viewsMitglied der Abteilung IV
1 rulings9 viewsMitglied der Erbengemeinschaft die Zustimmung zur Mietzinserhöhung
1 rulings10 viewsMitglieder der Stockwerkeigentümergemeinschaft Strasse X.________ ... (nachfolgend: Beschwerdegegnerin). Verwalterin der Beschwerdegegnerin ist Y.________
1 rulings9 viewsMitgliedern der Verwaltung
1 rulings9 viewsMitgliedschaftsrechte
1 rulings9 viewsMitgliedschaftsrechte gegenüber der Aktiengesellschaft
1 rulings12 viewsMitgliedschaftsrechte überprüft
1 rulings13 viewsMithin geht es beim erwähnten Gesamtkonzept bzw. beim Dialogmodell um eine Planung
1 rulings7 viewsMithin ist auch unter Berücksichtigung der europäischen Praxis nicht zu beanstanden
1 rulings9 viewsMithin ist einzig zu prüfen
1 rulings13 viewsMit Hinweis auf die Rechtsmittelmöglichkeit gemäss Art. 54 StrV (innert 10 Tagen Rekurs bzw. neu Beschwerde an die Beschwerdekammer)
1 rulings9 viewsMit ihrem Eventualantrag verlangen die Beschwerdeführer
1 rulings10 viewsMit ihrem Verweis auf die Verdachtsmeldung der UBS AG vom 18. Juni 2009 einerseits
1 rulings9 viewsMit ihrer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vom 3. Oktober 2011 beantragen die ewz Übertragungsnetz AG
1 rulings7 viewsMit ihrer Einschätzung
1 rulings9 viewsMit ihrer Kritik an der ästhetischen Würdigung des Bauprojekts kommen die Beschwerdeführer ihrer Begründungsobliegenheit ebenfalls nicht nach. Auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts zu diesem Aspekt gehen sie nicht ein. Die pauschalen Hinweise auf die äusserliche Wahrnehmbarkeit der Anlage
1 rulings9 viewsMit Kaufvertrag vom 29. Juli 2004 verkauften die Beschwerdeführer C. Q.________
1 rulings10 viewsMit Kaufvertrag vom 5. Oktober 2004 verpflichtete sich Y.________
1 rulings12 viewsMit Klage vom 11. Februar 2011 verlangten die Beschwerdeführer die Verurteilung der Vorstandsmitglieder zur Bezahlung von Fr. 36'500.-- unter solidarischer Haftbarkeit. Mit Urteil vom 17. Januar 2011 hiess das Bezirksgericht Schwyz die Klage gut. Dagegen wies das Kantonsgericht Schwyz die Klage mit Urteil vom 17. April 2012 ab
1 rulings8 viewsMit Klage vom 18. Januar 2010 verlangten die Beschwerdegegnerinnen vom Kantonsgericht Zug
1 rulings7 viewsMit Klage vom 23. April 2003 hatte die Beschwerdegegnerin dem Bezirksgericht Muri u.a. beantragt
1 rulings7 viewsMit Klage vom 24. März 2009 begehrten die Beschwerdeführerinnen
1 rulings10 viewsMit Klage vom 2. Juli 2001 an das Bezirksgericht Meilen verlangte die Beschwerdegegnerin die Bezahlung ausstehender Rechnungsbeträge in Gesamthöhe von Fr. 82'413.85. Die Beschwerdeführer anerkannten diese Forderung grundsätzlich im Umfang von Fr. 74'210.55
1 rulings7 viewsMit Klage vom 2. Oktober 2003
1 rulings10 viewsMit Klage vom 8. Februar 2007 beantragten die Beschwerdegegner
1 rulings7 viewsMit Klage vom 9. März 2009 beantragte der Beschwerdegegner unter anderem die gerichtliche Feststellung
1 rulings7 viewsMit mehrmals ergänztem Rechtshilfeersuchen vom 17. Dezember 2008 ersuchte sie die Schweiz um die Herausgabe von Bankunterlagen
1 rulings9 viewsMit- oder Unterkonzessionär
1 rulings9 viewsMit offensichtlicher Verletzung des Rechts gemäss Art. 393 lit
1 rulings9 viewsMit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 23. März 2007
1 rulings10 viewsMit Präsidialentscheid vom 2. Februar 2011 trat das Verwaltungsgericht auf die Beschwerde nicht ein mit der Begründung
1 rulings9 viewsMit Präsidialverfügungen vom 12. März 2012 wurde den Beschwerden aufschiebende Wirkung beigelegt
1 rulings7 viewsMit Präsidialverfügung vom 10. Mai 2010 wurde der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 rulings8 viewsMit Präsidialverfügung vom 10. Mai 2011 hat das Bundesgericht das Gesuch der Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung abgewiesen
1 rulings7 viewsMit Präsidialverfügung vom 12. Mai 2010 wurde der Beschwerde superprovisorisch im Sinne der Erwägungen sowohl die aufschiebende Wirkung gewährt als auch das bundesgerichtliche Verfahren bis auf Weiteres sistiert
1 rulings10 viewsMit Präsidialverfügung vom 15. April 2008 wurde der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 rulings7 viewsMit Präsidialverfügung vom 15. März 2010 hat das Bundesgericht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 rulings11 viewsMit Präsidialverfügung vom 16. Dezember 2011 wurde der Beschwerde aufschiebende Wirkung erteilt
1 rulings10 viewsMit Präsidialverfügung vom 16. Februar 2010 hat das Bundesgericht das Gesuch der Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung abgewiesen
1 rulings6 viewsMit Präsidialverfügung vom 16. Juni 2011 wurde der Beschwerde in Zivilsachen aufschiebende Wirkung zuerkannt
1 rulings9 viewsMit Präsidialverfügung vom 17. November 2010 wurde ein Gesuch der Beschwerdeführerinnen um aufschiebende Wirkung abgewiesen
1 rulings9 viewsMit Präsidialverfügung vom 18. Juni 2012 ist der Beschwerde antragsgemäss aufschiebende Wirkung erteilt worden
1 rulings9 viewsMit Präsidialverfügung vom 18. Oktober 2010 wurde das Gesuch der Beschwerdeführerinnen
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