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Mit Präsidialverfügung vom 12. Mai 2010 wurde der Beschwerde superprovisorisch im Sinne der Erwägungen sowohl die aufschiebende Wirkung gewährt als auch das bundesgerichtliche Verfahren bis auf Weiteres sistiert

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Jul 12, 10

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

5A 360/2010/Second Civil Law Division/Debt Enforcement and Bankruptcy Law·DE·24 min·11
Leading caseBGEPartial dismissal