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Das kantonale Einführungsgesetz zum SchKG wurde vom Bund am 18. Januar 2008 genehmigt. Die Bestimmung über die Einteilung in Betreibungskreise wird auf den 1. Juli 2010 in Kraft treten
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Das Kantonale Steueramt Aargau
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Das landwirtschaftliche Pachtrecht
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Das Migrationsamt
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Das Obergericht des Kantons Aargau hat auf eine Stellungnahme verzichtet. Z.________
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Das präsidierende Mitglied: Merkli
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Das rechtliche Gehör nach Art. 29 Abs. 2 BV verlangt
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Das Revisionsgesuch ist nach dem Gesagten abzuweisen. Bei diesem Verfahrensausgang ist das Gesuch um aufschiebende Wirkung gegenstandslos
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Das Schweizerische Zivilgesetzbuch
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Das Steueramt
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Das Steueramt des Kantons Aargau
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Das Verfahren der staatsrechtlichen Beschwerde
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Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben
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Das Verwaltungsgericht beantragt in seiner Vernehmlassung
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Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden
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Das Verwaltungsgericht erwog
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Das Verwaltungsgericht legte dar
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Das von TSCHANNEN verwendete Argument der Manipulation zielt auf Handlungen
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D.________ (Beschwerdeführer 4)
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D.C.). Nach den anwendbaren völkerrechtlichen Normen steht es dem ersuchenden Staat (auch im Fiskalauskunftsrecht) grundsätzlich frei
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D.________ die Einflussmöglichkeiten auf die Y.________ Beteiligungen AG zu nehmen. Wenn sie argumentieren
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de droit fiscal 66 [2010] 361 ff.; THOMAS COTTIER/RENÉ MATTEOTTI
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de droit qui pourraient se poser. Compte tenu de l'obligation de motiver imposée par l'art. 311 al. 1 CPC s'agissant de l'appel
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de droit qui pourraient se poser lorsque les parties ne soulèvent pas de griefs correspondants en deuxième instance. À moins que la violation du droit ne soit manifeste
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de la Ire Cour de droit civil
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de l'arrêt du TAF du 5 mars 2009 dans l'affaire UBS
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de l'équité (art. 4 CC)
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de l'équité. L'arbitraire
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Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend sind die bundesgerichtlichen Kosten den Beschwerdeführern aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG)
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Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend sind die bundesgerichtlichen Kosten den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit aufzuerlegen (Art. 66 BGG)
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Dem Ausgang des vorliegenden Verfahrens entsprechend sind die Gerichtskosten den Beschwerdeführern aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1
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Dem Bundesgericht beantragen die Beschwerdeführer
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Demgemäss ist bereits mangels einer genügenden Begründung im Sinne von Art. 42 Abs. 2 BGG auf die Beschwerden nicht einzutreten. Entsprechend erübrigt es sich
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Demnach erkennt das präsidierende Mitglied:
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Demnach wird erkannt:
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Dem Verfahrensausgang entsprechend haben die unterliegenden Beschwerdeführer die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens zu tragen (Art. 66 BGG). Es sind keine Parteientschädigungen geschuldet (Art. 68 BGG)
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Dem Verfahrensausgang entsprechend sind die Gerichtskosten (Art. 65 BGG) den Beschwerdeführern zu gleichen Teilen unter solidarischer Haftung aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 Satz 1
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de nature essentiellement appellatoire
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Den Beschwerdeführern ist im weiteren kantonalen Verfahren Gelegenheit zu geben
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Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben
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Denkmalschutz
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Dénonciateur
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Dénonciation à l'autorité de surveillance (LTF);
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Den weiteren Ausführungen in der Beschwerde zu den Kosten-
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Der angefochtene
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Der angefochtene Beschluss schliesst das Strafverfahren gegen die Beschwerdeführer nicht ab. Es handelt sich um einen Zwischenentscheid
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Der angefochtene Entscheid betrifft den Schutz der Persönlichkeit (Art. 28 ZGB) im Rahmen vorsorglicher Massnahmen (Art. 261 ff. ZPO)
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Der angefochtene Entscheid betrifft die Voraussetzungen für die Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts (Art. 47 BGBB)
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Der angefochtene Entscheid heisst ein vorprozessual gestelltes Gesuch um vorsorgliche Massnahmen (Art. 261 ff. ZPO) zum Schutz der Persönlichkeit (Art. 28 ZGB) gut. Das Hauptverfahren ist inzwischen rechtshängig
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Der Anteil der Klägerin wird vorab aus dem von ihr geleisteten Barvorschuss bezogen
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