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Hugo Ammann
1 rulings7 viewsHugo Ammann ist Stiftungsratspräsident beider Stiftungen. Er wohnt im Schloss Zurzach. Kurt Gosteli ist Mitglied beider Stiftungsräte. Beide sind seit der Gründung der jeweiligen Stiftung im Amt. Anfangs 1998 wurde Alexander von Senger Geschäftsführer des Schlossbetriebes
1 rulings2 viewsHuman Rights
1 rulings11 viewsHuman Rights in Criminal Proceedings
1 rulings11 viewsHummer
1 rulings12 viewsHummer in St. Moritz. Der Beschwerdeführer 1 veröffentlichte dazu auf der Homepage des Beschwerdeführers 2 am 1. Januar 2008 einen mit Bildern ergänzten Text
1 rulings10 viewsHummer in St. Moritz. Zu dieser Anmoderation publizierte der Beschwerdeführer 1 auf der Homepage des Beschwerdeführers 2 am nächsten Tag einen mit Bildern ergänzten Text
1 rulings13 viewsHummer sachlich kritisieren wollen
1 rulings13 viewsBundesrichter Hungerbühler Wurzburger
1 rulings6 viewsH.________ unter anderem
1 rulings10 viewsH.________) unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt
1 rulings9 viewsH.________ unter solidarischer Haftbarkeit Fr. 500.-- zu bezahlen
1 rulings8 viewsHusten (Lungenkrebs mit Ablegern) in das Kantonsspital eingewiesen. Im Rahmen der Schmerzbehandlung erhielt er Morphium in zeitlichen Abständen
1 rulings11 viewsH.________ vor Bundesverwaltungsgericht bis über die Zulässigkeit der Weitergabe von Daten unbeteiligter Dritter
1 rulings7 viewsH.________ wurde am 23. Mai 2006 vom Landgericht Augsburg wegen Betrugs in 485 tateinheitlichen Fällen bei einer Schadenssumme von ? 16 Mio. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Hintergrund war der Folgende:
1 rulingsHydrologie
1 rulings13 viewsH.________ (zusammen Baukonsortium E.________) beantragen die Abweisung der Beschwerde. Im weiteren Schriftenwechsel halten die Beschwerdeführer an der Beschwerde
1 rulings9 viewsH.________ (zusammen Baukonsortium E.________) eine baurechtliche Bewilligung für Änderungen vom ursprünglich bewilligten Projekt
1 rulings8 viewsI 112/06
1 rulingsI/2b
1 rulingsI-7091
1 rulings9 viewsI.________ a indiqué que la venderesse était la société créée pour développer des projets immobiliers
1 rulings10 viewsI.________ beantragt sinngemäss die Gutheissung der Beschwerde. In ihrer Replik vom 2. Mai 2011 halten die Beschwerdeführer am Sachverhalt
1 rulings13 viewsI.________ (Beschwerdegegner 6-9). Die Beschwerdeführer beantragten die Feststellung
1 rulings8 viewsI. Beschwerdekam-mer
1 rulings8 viewsI Cantoni adottano
1 rulings11 viewsIch danke D.________ dass er sich seines Bruders annimmt
1 rulings10 viewsIch hoffe
1 rulings7 viewsI.________ eussent pris quelque engagement que ce soit quant à une éventuelle prise en charge des frais de dépollution lors de la séance du 2 mai 2017. Les signataires
1 rulings9 viewsIFF Forum für Steuerrecht 2007 S. 3 ff
1 rulings11 viewsI. Für die Umsetzung der Konzepte für die Regionale Verkehrssteuerung in den Gebieten Limmattal
1 rulings11 viewsI.________ hätten annehmen müssen. Die Beschwerdeführer würden nicht plausibel erklären
1 rulings10 viewsIhre Aufsichtsanzeige begründen sie im Wesentlichen damit
1 rulings14 viewsIhre Eingabe erweist sich - soweit die Beschwerdeführer sich darin sachbezogen mit den Ausführungen der Vorinstanz auseinandersetzen
1 rulings7 viewsIhre Entstehung geht auf die Zeit zwischen dem Fall der Berliner Mauer
1 rulings15 viewsIhr Einwand
1 rulings5 viewsIhre Stellungnahme innert der gleichen Frist einzureichen."
1 rulings10 viewsIhre umfangreichsten Aufgaben erfüllte die Klägerin zu Beginn der Neunzigerjahre. Heute beschäftigt sie kein eigenes Personal mehr
1 rulings8 viewsIhr kann auch nicht gefolgt werden
1 rulings9 viewsII/A/5.2 S. 78 f.)
1 rulingsII. Abteilung
1 rulings8 viewsII aufgezeigten neuen technischen Möglichkeiten der Verkabelung
1 rulings13 viewsII aus den Jahren 2009
1 rulings11 viewsII. Der Kredit erhöht oder ermässigt sich entsprechend der Baukostenentwicklung zwischen der Aufstellung des Kostenvoranschlags (Preisstand: 2007)
1 rulings8 viewsII. Direkte Bundessteuer
1 rulings8 viewsII hatte
1 rulings9 viewsIII
1 rulings11 viewsIII/4c Abs. 2 S. 10 des angefochtenen Entscheids). Dem Auslegungsergebnis pflichten die Beschwerdeführer bei (S. 16 ff. Ziff. III/B der Beschwerdeschrift)
1 rulingsIII. Dispositiv I
1 rulings12 viewsIII. Impôts cantonal
1 rulings9 views