Skip to content

Judges

26,476 judges

Die vorinstanzliche Argumentation überzeugt. Was die Beschwerdeführer dagegen einwenden
1 rulings10 views
Die vorinstanzlichen Erwägungen enthalten zwei selbständige Begründungen für den Verzicht auf eine materielle Verfügung über die von den Beschwerdeführern beantragten Massnahmen. Die Beschwerdeführer kritisieren sehr ausführlich die vorinstanzliche Würdigung ihrer Parteistellung
1 rulings7 views
Die vorinstanzliche Schlussfolgerung zur Schadenshöhe ist nach der Aktenlage nicht offensichtlich unrichtig
1 rulings8 views
Die Vorinstanz nennt schliesslich haltbare Gründe dafür
1 rulings7 views
Die Vorinstanz schliesst auf Abweisung der Beschwerde
1 rulings9 views
Die Vorinstanz setzt sich in E. 4d/aa ihres Entscheids indessen mit dieser Frage auseinander
1 rulings
Die Vorinstanz sowie das Bau-
1 rulings9 views
Die Vorinstanz spricht den Beschwerdeführern diese Befugnis ab. Das prognostizierte zusätzliche Verkehrsaufkommen bewirke auf der Weltistrasse
1 rulings10 views
Die Vorinstanz stellte hinsichtlich der Frage einer Solidarhaftung keinen tatsächlich übereinstimmenden Parteiwillen fest
1 rulings12 views
Die Vorinstanz stellte zunächst fest
1 rulings12 views
Die Vorinstanz stellt nicht in Abrede
1 rulings9 views
Die Vorinstanz stellt selber fest
1 rulings11 views
Die Vorinstanz stellt sich demgegenüber in ihrer Vernehmlassung vom 24. Mai 2011 unter Hinweis auf die Rechtsmittelbelehrung im Entscheid vom 4. Mai 2011 auf den Standpunkt
1 rulings9 views
Die Vorinstanz stufte die Suche nach Alternativstandorten als ungenügend ein. Im Einzelnen beanstandete sie
1 rulings9 views
Die Vorinstanz verneinte das Vorliegen einer sittenwidrigen absichtlichen Schädigung mit verschiedenen Begründungen
1 rulings7 views
Die Vorinstanz verneinte die Zulässigkeit der Belastung der Partnerschaftsabrechnung mit den strittigen Kosten
1 rulings9 views
Die Vorinstanz verneinte eine organschaftliche Pflichtverletzung in diesem Zusammenhang. Sie führte u.a. aus
1 rulings10 views
Die Vorinstanz verneinte zunächst auch insoweit
1 rulings12 views
Die Vorinstanz vertritt die Ansicht
1 rulings10 views
Die Vorinstanz verwarf auch eine Haftung der Beschwerdegegnerin aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit (Art. 754 OR) oder aus unerlaubtem Verhalten ihrer Organe bzw. sogenannter Doppelorganschaft (Art. 722 OR)
1 rulings10 views
Die Vorinstanz verweist zur Begründung ihres Entscheids in erster Linie auf ihr Urteil vom 27. Januar 2010:
1 rulings11 views
Die Vorinstanz verzichtete auf eine Vernehmlassung
1 rulings11 views
Die Vorinstanz verzichtete auf eine Vernehmlassung zur Beschwerde. Die Beschwerdegegner schliessen auf deren Abweisung
1 rulings10 views
Die Vorinstanz wies die Einwendungen der Beschwerdeführerin unter Verweis auf den Zweck des Parteiengesetzes zurück: In einem ersten Schritt solle das Verbot von Vermögensveränderungen in § 20b Abs. 1 PartG DDR
1 rulings11 views
Die Vorinstanz wies diesen Beweisantrag im angefochtenen Urteil sinngemäss ab
1 rulings10 views
Die Vorinstanz wies zudem richtigerweise darauf hin
1 rulings9 views
Die Vorlage verletzt offenkundig die Verfassung
1 rulings8 views
Die vorliegende Beschwerde genügt
1 rulings6 views
Die vorliegende Beschwerde ist somit wegen Verletzung des Willkürverbots gutzuheissen
1 rulings12 views
Die vorliegende Beschwerde kann als Beschwerde im Sinne von Art. 82 lit. b BGG entgegengenommen
1 rulings9 views
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen Endentscheid (Art. 90 BGG) in einer Zivilsache (Art. 72 Abs. 1 BGG)
1 rulings9 views
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen einen kantonal letztinstanzlichen Entscheid über eine baurechtliche Bewilligung
1 rulings9 views
Die vorliegende Beschwerdesache ist am 13. Oktober 2010 öffentlich beraten worden
1 rulings11 views
Die vorliegende Beschwerdeschrift genügt diesen Anforderungen nur bedingt; soweit das nicht der Fall ist
1 rulings8 views
Die vorliegende Streitigkeit betrifft aufgrund des Wohnsitzes der Beschwerdeführerinnen in Belgien ein internationales Privatrechtsverhältnis. Daher ist das anwendbare Recht von Amtes wegen zu prüfen (BGE 131 III 153 E. 3; 118 II 83 E. 2b). Die Vorinstanz
1 rulings9 views
Die vorliegend geltend gemachte Gehörsverletzung ist als im bundesgerichtlichen Verfahren geheilt zu betrachten. Im Rahmen der fraglichen Vernehmlassung wurden weder neue Rechts- oder Tatsachenbehauptungen vorgetragen noch neue Akten eingereicht. Sämtliche Unterlagen waren den Beschwerdeführern bekannt
1 rulings13 views
Die Vormundschaftsbehörde ernennt gemäss Art. 392 Ziff. 2 ZGB einen Beistand
1 rulings10 views
Die Vormundschaftsbehörde Z.________
1 rulings9 views
Die Vormundschaftsbeschwerde Art. 420 ZGB
1 rulings9 views
Die Vorschrift von Art. 33 Abs. 3 lit. b RPG
1 rulings10 views
Die vorstehenden Änderungen treten mit dem Tag ihrer Annahme in Kraft. Sie gelten auch für die Mitglieder des Stadtrates
1 rulings8 views
Die vorstehenden Erwägungen haben gezeigt
1 rulings10 views
Die W.________ AG (Beschwerdegegnerin) ist Teil eines weltweit tätigen Unternehmens
1 rulings8 views
Die W.________ AG war der Ausgleichskasse des Kantons Zürich als beitragspflichtige Arbeitgeberin angeschlossen
1 rulings1 views
Die während der Dauer der Nachlassstundung vorgenommenen Handlungen unterliegen - wie dargelegt (E. 4.3.2) - der Anfechtung (Art. 331 Abs. 1 SchKG); dies gilt auch dann
1 rulings7 views
Die Wahrnehmung der Villa Patumbah
1 rulings8 views
Die Wasserrechtsverleihung im Kanton Graubünden
1 rulings12 views
Die weiteren Rügen
1 rulings9 views
Die weiteren Rügen der Beschwerdeführer sind
1 rulings10 views
Die weiteren Sachurteilsvoraussetzungen der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. Indessen bleibt für die subsidiäre Verfassungsbeschwerde kein Raum
1 rulings11 views