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Judges

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Dieser Unterschied zum Fall 2C_708/2010 würde zwar auch hier nicht zwingend ausschliessen
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Dieser Zweck der Hinweispflicht würde für sich aber noch nicht ausschliessen
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Diese Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz wird von den Beschwerdeführerinnen nicht in Frage gestellt. Damit erfüllt der Spielautomat "Super Competition" die Kriterien eines Glücksspielautomaten im Sinne von Art. 3 Abs. 2 SBG (und nicht diejenigen eines Geschicklichkeitsspielautomaten gemäss Art. 3 Abs. 3 SBG)
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Diese Sachverhaltswürdigung der Vorinstanz ist nicht zu beanstanden: Für eine gegenüber der ersten Verfügung neuen materiellen Beurteilung genügt es nicht
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Dieses Anliegen der Beschwerdeführer kam jedoch in der Beschwerdeschrift vor Verwaltungsgericht nicht oder jedenfalls nicht genügend deutlich zum Ausdruck: Einerseits beriefen sich die Beschwerdeführer selbst auf den Schutzzweck
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Dieses Anliegen erscheint berechtigt
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Dieses Argument leuchtet grundsätzlich ein. Allerdings ist nicht auszuschliessen
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Dieses Erfordernis ist hier nicht erfüllt. Gemäss Art. 93 Abs. 2 BGG sind auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen Vor-
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Dieses Ergebnis steht in Widerspruch zu Art. 331 Abs. 1 SchKG
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Dieses Schutzbedürfnis könnte allenfalls dann verneint werden
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Dieses sistierte das Beschwerdeverfahren betreffend den Teilzonenplan Letzau I bis zum Vorliegen des Genehmigungsentscheids
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Dieses Teilurteil wird den Beschwerdeführern
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Dieses trat am 2. November 2010 auf die Beschwerde nicht ein (Urteil 1C_483/2010). Es liess offen
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Dieses Übereinkommen ist am 26. April 1997 für die Schweiz in Kraft getreten. Darin verpflichten sich die Vertragsstaaten
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Dieses Urteil wird den Beschwerdeführerinnen sowie dem Kantonsrat
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Dieses Urteil wird den Beschwerdeführerinnen sowie der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstraffälle
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Dieses Urteil wird den Beschwerdeführern (dem Beschwerdeführer X.________ auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe)
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Dieses Urteil wird den Beschwerdeführern sowie dem Grossen Rat
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Dieses Urteil wird den Beschwerdeführern sowie dem Landrat
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Dieses Urteil wird den Beschwerdeführern sowie dem Sicherheitsdepartement
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Dieses Urteil wird den Beschwerdeführern sowie der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz
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Dieses Urteil wird den Beschwerdeführern sowie der Steuerverwaltung
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Dieses Urteil wird den Parteien sowie dem Landrat
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Dieses Urteil wird den Parteien sowie dem Regierungsrat
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Dieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten sowie dem Bundesverwaltungsgericht
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Dieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten sowie dem Regierungsrat
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Dieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten sowie dem Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
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Dieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten sowie dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
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Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin
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Dieses verfügte am 5. Juli 2010 unter Hinweis auf den Entscheid des Staatsrats vom 12. Mai 2010
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Dieses Vorgehen entspricht Art. 12 Ziff. 2 GwÜ. Danach gibt vor der Aufhebung einer nach diesem Artikel getroffenen vorläufigen Massnahme (insbesondere einer Beschlagnahme) die ersuchte Vertragspartei der ersuchenden Vertragspartei nach Möglichkeit Gelegenheit
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Dieses Vorgehen ist aus Sicht des rechtlichen Gehörs nicht zu beanstanden. Die Beschwerdeführer bzw. deren Rechtsvertreter waren mit dem Bauvorhaben
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Dieses Vorgehen scheint vorab grundsätzlich nicht bundesrechtswidrig
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Dieses wird zunächst über den Antrag auf Einholung eines neuen Gutachtens der NHK entscheiden müssen. Gibt es dem Antrag statt
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Diese Tatsachen haben die Beschwerdeführer im vorinstanzlichen Verfahren nicht geltend gemacht. Im angefochtenen Entscheid finden sich denn auch keine entsprechenden Ausführungen. Da die Beschwerdeführer nicht aufzeigen
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Diese Tatsache war für den Kostenentscheid des Bundesgerichts erheblich
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Diese Verfahrens-
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Diese Verfügung fochten A.________ sowie die durch ihn als alleiniges Verwaltungsratsmitglied mit Einzelunterschrift vertretenen B.________ AG
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Diese Verfügung wird dem Bundesverwaltungsgericht schriftlich mitgeteilt. Der Finanzkontrolle wird eine Orientierungskopie zugestellt
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Diese Verfügung wird den Beschwerdeführerinnen
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Diese Verfügung wird den Beschwerdeführern sowie dem Regierungsrat
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Diese Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten schriftlich mitgeteilt
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Diese Verfügung wurde den Beschwerdeführern am 20. Dezember 2011 zugestellt
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Diese Verfügung wurde unter anderem von den Eheleuten A.________
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Diese Voraussetzungen sind vorliegend nicht erfüllt: Im Zeitpunkt des angefochtenen Entscheides war der Beschwerdeführer 1 erst gerade ein halbes Jahr als Vollzeit-Arbeitnehmer (mit einem Monatslohn von Fr. 4'160.50) bei der R.________ AG tätig; die Beschwerdeführerin 2 ihrerseits wird bei der Firma S.________ bloss "auf Abruf" bzw. "nach Bedarf eingesetzt" (vgl. Arbeitsvertrag)
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Diese Voraussetzungen sind vorliegend offensichtlich nicht erfüllt. Zum einen ist nicht erstellt
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Diese Voraussetzung ist vorliegend nicht erfüllt. Die Beschwerdeführer bestreiten nicht
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Diese Vorgehensweise kann nicht als "Trick" zur Umgehung des Rechtsschutzes qualifiziert werden. Die Befristung der Gleichstellungskommission wurde vielmehr mit dem Bedürfnis begründet
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Diese Würdigung des Verwaltungsgerichts stimmt mit den Verfahrensakten überein
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Diese Zahlen belegen ebenfalls
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