Judges
26,476 judges
Dieser Unterschied zum Fall 2C_708/2010 würde zwar auch hier nicht zwingend ausschliessen
1 rulingsDieser Zweck der Hinweispflicht würde für sich aber noch nicht ausschliessen
1 rulings12 viewsDiese Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz wird von den Beschwerdeführerinnen nicht in Frage gestellt. Damit erfüllt der Spielautomat "Super Competition" die Kriterien eines Glücksspielautomaten im Sinne von Art. 3 Abs. 2 SBG (und nicht diejenigen eines Geschicklichkeitsspielautomaten gemäss Art. 3 Abs. 3 SBG)
1 rulings7 viewsDiese Sachverhaltswürdigung der Vorinstanz ist nicht zu beanstanden: Für eine gegenüber der ersten Verfügung neuen materiellen Beurteilung genügt es nicht
1 rulings7 viewsDieses Anliegen der Beschwerdeführer kam jedoch in der Beschwerdeschrift vor Verwaltungsgericht nicht oder jedenfalls nicht genügend deutlich zum Ausdruck: Einerseits beriefen sich die Beschwerdeführer selbst auf den Schutzzweck
1 rulings10 viewsDieses Anliegen erscheint berechtigt
1 rulings12 viewsDieses Argument leuchtet grundsätzlich ein. Allerdings ist nicht auszuschliessen
1 rulings7 viewsDieses Erfordernis ist hier nicht erfüllt. Gemäss Art. 93 Abs. 2 BGG sind auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen Vor-
1 rulings10 viewsDieses Ergebnis steht in Widerspruch zu Art. 331 Abs. 1 SchKG
1 rulings7 viewsDieses Schutzbedürfnis könnte allenfalls dann verneint werden
1 rulings10 viewsDieses sistierte das Beschwerdeverfahren betreffend den Teilzonenplan Letzau I bis zum Vorliegen des Genehmigungsentscheids
1 rulings10 viewsDieses Teilurteil wird den Beschwerdeführern
1 rulings10 viewsDieses trat am 2. November 2010 auf die Beschwerde nicht ein (Urteil 1C_483/2010). Es liess offen
1 rulingsDieses Übereinkommen ist am 26. April 1997 für die Schweiz in Kraft getreten. Darin verpflichten sich die Vertragsstaaten
1 rulings9 viewsDieses Urteil wird den Beschwerdeführerinnen sowie dem Kantonsrat
1 rulings12 viewsDieses Urteil wird den Beschwerdeführerinnen sowie der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstraffälle
1 rulings8 viewsDieses Urteil wird den Beschwerdeführern (dem Beschwerdeführer X.________ auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe)
1 rulings10 viewsDieses Urteil wird den Beschwerdeführern sowie dem Grossen Rat
1 rulings8 viewsDieses Urteil wird den Beschwerdeführern sowie dem Landrat
1 rulings10 viewsDieses Urteil wird den Beschwerdeführern sowie dem Sicherheitsdepartement
1 rulings12 viewsDieses Urteil wird den Beschwerdeführern sowie der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz
1 rulings9 viewsDieses Urteil wird den Beschwerdeführern sowie der Steuerverwaltung
1 rulings11 viewsDieses Urteil wird den Parteien sowie dem Landrat
1 rulings8 viewsDieses Urteil wird den Parteien sowie dem Regierungsrat
1 rulings12 viewsDieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten sowie dem Bundesverwaltungsgericht
1 rulings14 viewsDieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten sowie dem Regierungsrat
1 rulings11 viewsDieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten sowie dem Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
1 rulings9 viewsDieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten sowie dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
1 rulings8 viewsDieses Urteil wird der Beschwerdeführerin
1 rulings12 viewsDieses verfügte am 5. Juli 2010 unter Hinweis auf den Entscheid des Staatsrats vom 12. Mai 2010
1 rulings13 viewsDieses Vorgehen entspricht Art. 12 Ziff. 2 GwÜ. Danach gibt vor der Aufhebung einer nach diesem Artikel getroffenen vorläufigen Massnahme (insbesondere einer Beschlagnahme) die ersuchte Vertragspartei der ersuchenden Vertragspartei nach Möglichkeit Gelegenheit
1 rulings10 viewsDieses Vorgehen ist aus Sicht des rechtlichen Gehörs nicht zu beanstanden. Die Beschwerdeführer bzw. deren Rechtsvertreter waren mit dem Bauvorhaben
1 rulings13 viewsDieses Vorgehen scheint vorab grundsätzlich nicht bundesrechtswidrig
1 rulings9 viewsDieses wird zunächst über den Antrag auf Einholung eines neuen Gutachtens der NHK entscheiden müssen. Gibt es dem Antrag statt
1 rulings8 viewsDiese Tatsachen haben die Beschwerdeführer im vorinstanzlichen Verfahren nicht geltend gemacht. Im angefochtenen Entscheid finden sich denn auch keine entsprechenden Ausführungen. Da die Beschwerdeführer nicht aufzeigen
1 rulings9 viewsDiese Tatsache war für den Kostenentscheid des Bundesgerichts erheblich
1 rulings13 viewsDiese Verfahrens-
1 rulings9 viewsDiese Verfügung fochten A.________ sowie die durch ihn als alleiniges Verwaltungsratsmitglied mit Einzelunterschrift vertretenen B.________ AG
1 rulings10 viewsDiese Verfügung wird dem Bundesverwaltungsgericht schriftlich mitgeteilt. Der Finanzkontrolle wird eine Orientierungskopie zugestellt
1 rulings9 viewsDiese Verfügung wird den Beschwerdeführerinnen
1 rulings11 viewsDiese Verfügung wird den Beschwerdeführern sowie dem Regierungsrat
1 rulings9 viewsDiese Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten schriftlich mitgeteilt
1 rulings11 viewsDiese Verfügung wurde den Beschwerdeführern am 20. Dezember 2011 zugestellt
1 rulings7 viewsDiese Verfügung wurde unter anderem von den Eheleuten A.________
1 rulings9 viewsDiese Voraussetzungen sind vorliegend nicht erfüllt: Im Zeitpunkt des angefochtenen Entscheides war der Beschwerdeführer 1 erst gerade ein halbes Jahr als Vollzeit-Arbeitnehmer (mit einem Monatslohn von Fr. 4'160.50) bei der R.________ AG tätig; die Beschwerdeführerin 2 ihrerseits wird bei der Firma S.________ bloss "auf Abruf" bzw. "nach Bedarf eingesetzt" (vgl. Arbeitsvertrag)
1 rulings9 viewsDiese Voraussetzungen sind vorliegend offensichtlich nicht erfüllt. Zum einen ist nicht erstellt
1 rulings13 viewsDiese Voraussetzung ist vorliegend nicht erfüllt. Die Beschwerdeführer bestreiten nicht
1 rulings7 viewsDiese Vorgehensweise kann nicht als "Trick" zur Umgehung des Rechtsschutzes qualifiziert werden. Die Befristung der Gleichstellungskommission wurde vielmehr mit dem Bedürfnis begründet
1 rulings11 viewsDiese Würdigung des Verwaltungsgerichts stimmt mit den Verfahrensakten überein
1 rulings9 viewsDiese Zahlen belegen ebenfalls
1 rulings6 views