Richter
26,476 richter
Dieser Unterschied zum Fall 2C_708/2010 würde zwar auch hier nicht zwingend ausschliessen
1 EntscheideDieser Zweck der Hinweispflicht würde für sich aber noch nicht ausschliessen
1 Entscheide12 AufrufeDiese Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz wird von den Beschwerdeführerinnen nicht in Frage gestellt. Damit erfüllt der Spielautomat "Super Competition" die Kriterien eines Glücksspielautomaten im Sinne von Art. 3 Abs. 2 SBG (und nicht diejenigen eines Geschicklichkeitsspielautomaten gemäss Art. 3 Abs. 3 SBG)
1 Entscheide7 AufrufeDiese Sachverhaltswürdigung der Vorinstanz ist nicht zu beanstanden: Für eine gegenüber der ersten Verfügung neuen materiellen Beurteilung genügt es nicht
1 Entscheide7 AufrufeDieses Anliegen der Beschwerdeführer kam jedoch in der Beschwerdeschrift vor Verwaltungsgericht nicht oder jedenfalls nicht genügend deutlich zum Ausdruck: Einerseits beriefen sich die Beschwerdeführer selbst auf den Schutzzweck
1 Entscheide10 AufrufeDieses Anliegen erscheint berechtigt
1 Entscheide12 AufrufeDieses Argument leuchtet grundsätzlich ein. Allerdings ist nicht auszuschliessen
1 Entscheide7 AufrufeDieses Erfordernis ist hier nicht erfüllt. Gemäss Art. 93 Abs. 2 BGG sind auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen Vor-
1 Entscheide10 AufrufeDieses Ergebnis steht in Widerspruch zu Art. 331 Abs. 1 SchKG
1 Entscheide7 AufrufeDieses Schutzbedürfnis könnte allenfalls dann verneint werden
1 Entscheide10 AufrufeDieses sistierte das Beschwerdeverfahren betreffend den Teilzonenplan Letzau I bis zum Vorliegen des Genehmigungsentscheids
1 Entscheide10 AufrufeDieses Teilurteil wird den Beschwerdeführern
1 Entscheide10 AufrufeDieses trat am 2. November 2010 auf die Beschwerde nicht ein (Urteil 1C_483/2010). Es liess offen
1 EntscheideDieses Übereinkommen ist am 26. April 1997 für die Schweiz in Kraft getreten. Darin verpflichten sich die Vertragsstaaten
1 Entscheide9 AufrufeDieses Urteil wird den Beschwerdeführerinnen sowie dem Kantonsrat
1 Entscheide12 AufrufeDieses Urteil wird den Beschwerdeführerinnen sowie der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstraffälle
1 Entscheide8 AufrufeDieses Urteil wird den Beschwerdeführern (dem Beschwerdeführer X.________ auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe)
1 Entscheide10 AufrufeDieses Urteil wird den Beschwerdeführern sowie dem Grossen Rat
1 Entscheide8 AufrufeDieses Urteil wird den Beschwerdeführern sowie dem Landrat
1 Entscheide10 AufrufeDieses Urteil wird den Beschwerdeführern sowie dem Sicherheitsdepartement
1 Entscheide12 AufrufeDieses Urteil wird den Beschwerdeführern sowie der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz
1 Entscheide9 AufrufeDieses Urteil wird den Beschwerdeführern sowie der Steuerverwaltung
1 Entscheide11 AufrufeDieses Urteil wird den Parteien sowie dem Landrat
1 Entscheide8 AufrufeDieses Urteil wird den Parteien sowie dem Regierungsrat
1 Entscheide12 AufrufeDieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten sowie dem Bundesverwaltungsgericht
1 Entscheide14 AufrufeDieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten sowie dem Regierungsrat
1 Entscheide11 AufrufeDieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten sowie dem Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
1 Entscheide9 AufrufeDieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten sowie dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich
1 Entscheide8 AufrufeDieses Urteil wird der Beschwerdeführerin
1 Entscheide12 AufrufeDieses verfügte am 5. Juli 2010 unter Hinweis auf den Entscheid des Staatsrats vom 12. Mai 2010
1 Entscheide13 AufrufeDieses Vorgehen entspricht Art. 12 Ziff. 2 GwÜ. Danach gibt vor der Aufhebung einer nach diesem Artikel getroffenen vorläufigen Massnahme (insbesondere einer Beschlagnahme) die ersuchte Vertragspartei der ersuchenden Vertragspartei nach Möglichkeit Gelegenheit
1 Entscheide10 AufrufeDieses Vorgehen ist aus Sicht des rechtlichen Gehörs nicht zu beanstanden. Die Beschwerdeführer bzw. deren Rechtsvertreter waren mit dem Bauvorhaben
1 Entscheide13 AufrufeDieses Vorgehen scheint vorab grundsätzlich nicht bundesrechtswidrig
1 Entscheide9 AufrufeDieses wird zunächst über den Antrag auf Einholung eines neuen Gutachtens der NHK entscheiden müssen. Gibt es dem Antrag statt
1 Entscheide8 AufrufeDiese Tatsachen haben die Beschwerdeführer im vorinstanzlichen Verfahren nicht geltend gemacht. Im angefochtenen Entscheid finden sich denn auch keine entsprechenden Ausführungen. Da die Beschwerdeführer nicht aufzeigen
1 Entscheide9 AufrufeDiese Tatsache war für den Kostenentscheid des Bundesgerichts erheblich
1 Entscheide13 AufrufeDiese Verfahrens-
1 Entscheide9 AufrufeDiese Verfügung fochten A.________ sowie die durch ihn als alleiniges Verwaltungsratsmitglied mit Einzelunterschrift vertretenen B.________ AG
1 Entscheide10 AufrufeDiese Verfügung wird dem Bundesverwaltungsgericht schriftlich mitgeteilt. Der Finanzkontrolle wird eine Orientierungskopie zugestellt
1 Entscheide9 AufrufeDiese Verfügung wird den Beschwerdeführerinnen
1 Entscheide11 AufrufeDiese Verfügung wird den Beschwerdeführern sowie dem Regierungsrat
1 Entscheide9 AufrufeDiese Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten schriftlich mitgeteilt
1 Entscheide11 AufrufeDiese Verfügung wurde den Beschwerdeführern am 20. Dezember 2011 zugestellt
1 Entscheide7 AufrufeDiese Verfügung wurde unter anderem von den Eheleuten A.________
1 Entscheide9 AufrufeDiese Voraussetzungen sind vorliegend nicht erfüllt: Im Zeitpunkt des angefochtenen Entscheides war der Beschwerdeführer 1 erst gerade ein halbes Jahr als Vollzeit-Arbeitnehmer (mit einem Monatslohn von Fr. 4'160.50) bei der R.________ AG tätig; die Beschwerdeführerin 2 ihrerseits wird bei der Firma S.________ bloss "auf Abruf" bzw. "nach Bedarf eingesetzt" (vgl. Arbeitsvertrag)
1 Entscheide9 AufrufeDiese Voraussetzungen sind vorliegend offensichtlich nicht erfüllt. Zum einen ist nicht erstellt
1 Entscheide13 AufrufeDiese Voraussetzung ist vorliegend nicht erfüllt. Die Beschwerdeführer bestreiten nicht
1 Entscheide7 AufrufeDiese Vorgehensweise kann nicht als "Trick" zur Umgehung des Rechtsschutzes qualifiziert werden. Die Befristung der Gleichstellungskommission wurde vielmehr mit dem Bedürfnis begründet
1 Entscheide11 AufrufeDiese Würdigung des Verwaltungsgerichts stimmt mit den Verfahrensakten überein
1 Entscheide9 AufrufeDiese Zahlen belegen ebenfalls
1 Entscheide6 Aufrufe