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In ihrem Erbvertrag haben sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben eingesetzt (Ziff. I). Für den Fall des Vorversterbens oder des gleichzeitigen Ablebens haben sie sich verpflichtet

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May 29, 12

Erbrecht

5A 473/2011/Second Civil Law Division/Inheritance Law/AppenzellInnerrhoden·DE·41 min·16
Leading caseBGEPartial dismissal