Skip to content

In ihrem Erbvertrag haben sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben eingesetzt (Ziff. I). Für den Fall des Vorversterbens oder des gleichzeitigen Ablebens haben sie sich verpflichtet

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
29. Mai 12

Erbrecht

5A 473/2011/II. zivilrechtliche Abteilung/Erbrecht/AppenzellInnerrhoden·DE·41 min·1
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung