Beschwerdeführende im Verfahren vor dem WSU formell zum Rekurs legitimiert gewesen. Weil sie aber vor dem Appellationsgericht ausdrücklich keine eigene materielle Beschwer geltend gemacht hätten — Judges — Swissrulings
Beschwerdeführende im Verfahren vor dem WSU formell zum Rekurs legitimiert gewesen. Weil sie aber vor dem Appellationsgericht ausdrücklich keine eigene materielle Beschwer geltend gemacht hätten