Richter
26,476 richter
Nr. 22
1 Entscheide10 AufrufeNr. 22493/06
1 EntscheideNr. 2257. Nordöstlich des Grundstücks Nr. 2183 folgt das Grundstück Nr. 2258. Östlich an das Grundstück Nr. 2183 grenzen (von Norden nach Süden) die Grundstücke Nr. 2259
1 Entscheide7 AufrufeNr. 2-4 vertreten durch X.a.________
1 Entscheide11 AufrufeNr. 2-5 vertreten durch
1 Entscheide11 AufrufeNr. 460-141
1 Entscheide7 AufrufeNr. 4729 erstellt werden. Zugleich stellte die D.________ AG zwei Ausnahmegesuche für die Erstellung von vier Bindemittelsilos
1 Entscheide8 AufrufeNr. 4 nicht zur Kenntnisnahme zugestellt zu haben. Beim Aktenstück 3/19 handelt es sich um einen Teil der Akten des Gemeindeamtes des Kantons Zürich
1 EntscheideNr. 52792/99
1 EntscheideNr. 5 zur Beschwerde 5C_3/2009). Abweichungen ergeben sich
1 EntscheideNr. 70
1 Entscheide9 AufrufeNr. 77909/01
1 EntscheideNr. 783 wurde auch auf Nr. 1096 übertragen (nicht aber im Verhältnis der Grundstücke Nr. 756
1 Entscheide11 AufrufeNr. 812 eingetragen worden sei
1 Entscheide6 AufrufeNr. 812 eingetragen wurde
1 Entscheide9 AufrufeNr. B-6203/2007 vom 31. Januar 2008 E. 4). Art. 14 VGKE auferlegt den Parteien
1 EntscheideNrn. 1-5 vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hans-Ulrich Brunner
1 Entscheide10 AufrufeNrn. 3
1 Entscheide6 AufrufeNrn. 35-60)
1 Entscheide9 AufrufeNrn. 3-5 vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Felix Huber
1 Entscheide9 AufrufeNrn. 480
1 Entscheide10 AufrufeNrn. 6-9 vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hans Nigg
1 Entscheide12 AufrufeNr. xxx
1 Entscheide10 AufrufeNr. yyy
1 Entscheide8 AufrufeNr. zzz
1 Entscheide10 AufrufeNummernkonti
1 Entscheide9 AufrufeNummernschilder von Fahrzeugen etc. deutlich erkennbar
1 Entscheide13 AufrufeNur am Rande seien die Beschwerdeführerinnen darauf hingewiesen
1 Entscheide12 AufrufeNürensdorf (Beilagen 5-7)
1 Entscheide8 AufrufeNürensdorf Beschwerde vor BVGer. Ihre Beschwerdeanträge 1-3 betrafen die Entschädigung wegen übermässigen Fluglärms; Beschwerdeantrag 4 betraf die Entschädigung wegen direkten Überflugs
1 Entscheide7 AufrufeNürensdorf vom 17. Dezember 2007
1 Entscheide8 AufrufeNur für die Anwendung von Ziff. 71 spielt es eine Rolle
1 Entscheide13 AufrufeNur im ungünstigsten Fall eines zeitlichen Zusammentreffens einer Notentlastung aus dem Linthkanal mit Abflussspitzen aus den Schänner Bächen
1 Entscheide10 AufrufeNur wenn es nicht gelingen sollte
1 Entscheide10 AufrufeNutzen
1 Entscheide7 AufrufeNutzen der Einrichtung im Sinne von § 3 abhängig
1 Entscheide10 AufrufeNutzer abträglich. Der Lärm mindere das Erholungsgebiet herab
1 Entscheide10 AufrufeNutzinteressen ist insbesondere auch dem Bedürfnis nach der Begrenzung noch unüberschaubarer Risiken Rechnung zu tragen (BGE 126 II 399 E. 4b S. 406
1 Entscheide10 AufrufeNutzniessung liege insgesamt über dem Verkehrswert der beiden Grundstücke
1 Entscheide9 AufrufeNutzniessungsrecht zu Gunsten des Schenkers aber festgehalten. Das Grundbuchamt G.________ wies die Anmeldung zur Eintragung des Eigentumsübergangs
1 Entscheide8 AufrufeNutzung
1 Entscheide10 AufrufeNutzung derartiger Moorlandschaften zulässig
1 Entscheide9 AufrufeNutzung der Bauten von der Bewirtschaftung des Umlandes gelöst haben
1 Entscheide9 AufrufeNutzung der überlassenen Liegenschaften sich ergebenden Rechte
1 Entscheide9 AufrufeNutzung des betroffenen Walds nicht. Dabei hat sich das Verwaltungsgericht hauptsächlich auf die protokollierten Ausführungen des Kantonsförsters am verwaltungsgerichtlichen Augenschein abgestützt. Das BAFU pflichtet in seiner Vernehmlassung der Beurteilung des Verwaltungsgerichts bei. Wichtig ist nach Ansicht des BAFU für den Erhalt des Walds in seinem jetzigen Zustand
1 Entscheide9 AufrufeNutzung des fraglichen Walds nicht beeinträchtigt
1 Entscheide8 AufrufeNutzung des Waldes durch Bauten
1 Entscheide11 AufrufeNutzung des Waldes nicht beeinträchtigen
1 Entscheide11 AufrufeNutzung des Waldes nicht beeinträchtigen (Abs. 1). Die Kantone schreiben einen angemessenen Mindestabstand der Bauten
1 Entscheide10 AufrufeNutzungs-
1 Entscheide8 Aufrufe