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Nutzinteressen ist insbesondere auch dem Bedürfnis nach der Begrenzung noch unüberschaubarer Risiken Rechnung zu tragen (BGE 126 II 399 E. 4b S. 406

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7. Apr. 09

Ökologisches Gleichgewicht

1C 282/2008/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Ökologisches Gleichgewicht·DE·19 min·16
Teilweise Abweisung