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Dieses Vorgehen entspricht Art. 12 Ziff. 2 GwÜ. Danach gibt vor der Aufhebung einer nach diesem Artikel getroffenen vorläufigen Massnahme (insbesondere einer Beschlagnahme) die ersuchte Vertragspartei der ersuchenden Vertragspartei nach Möglichkeit Gelegenheit

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11. März 11

Rechtshilfe und Auslieferung

1C 513/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Rechtshilfe und Auslieferung·DE·29 min·1
Teilweise Abweisung