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Richter

26,476 richter

Bundesgerichter Kolly
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Bundesgericht ins Recht fassten"
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Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer
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Bundesgesetz zum HAÜ
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Bundesichter Chaix
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Bundesichter Oberholzer
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Bundesplatz 15
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Bundesrain 20
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Bundesrat Deiss
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Bundesrechtlich vorgeschrieben ist eine zweifache Überprüfungsmöglichkeit von (kommunalen) Nutzungsplänen: Einerseits unterliegen diese der Genehmigung durch eine kantonale Behörde (Art. 26 RPG). Andererseits müssen sie mit einem Rechtsmittel angefochten werden können (Art. 33 RPG). Genehmigung
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Bundesrechts haben im vorliegenden Zusammenhang (streitige Zuständigkeitsfrage) keine über das Dargelegte hinausgehende selbstständige Bedeutung
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Bundesrechts haben im Zusammenhang mit der streitigen Zuständigkeitsfrage keine über das Dargelegte hinausgehende selbstständige Bedeutung
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Bundesrechtswidrigkeit lediglich mit einer Missachtung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung
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Bundesrecht verletzt. Es sei einzig auf das vorläufige Betriebsreglement 2005 abzustellen. Sie rügen damit sinngemäss eine Verletzung von Art. 36 LSV
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Bundesrecht verletzt haben soll. Sie führen zwar ins Feld
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Bundesricchter Chaix
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Bundesricher Aemisegger
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Bundesricher Herrmann
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Bundesricherin Escher
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Bundesricherin Jametti
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Bundesrichterin Bundesricher Meyer L.
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Bundesricher Schöbi
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Bundesricher Seiler
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Bundesricher Ursprung
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Bundesricher von Felten
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Bundesrrichter Donzallaz
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Bundesstaatsrecht der Schweiz
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Bundesumweltrecht; es betrifft eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit im Sinne von Art. 82 lit. a BGG. Ein Ausschlussgrund nach Art. 83 BGG liegt nicht vor. Mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist die vom UVEK erteilte Plangenehmigung geschützt worden. Im Streit liegt ein Endentscheid im Sinne von Art. 90 BGG
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Bundesverfassung - Kommentar
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Bundesverfassungsgerichtsgesetz Kommentar
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Bundesverfassungsrecht sind - wie nachfolgend dargelegt wird - unbegründet
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Bundesverwaltungsgericht. Es besteht daher zur Zeit kein Grund
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Bundsrichter Hartmann
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Bund vertraut sind
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Bund) zu Lasten des Kantons Luzern."
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B.________ unter der Bezeichnung "Parteiloses Komitee Wohnliches Reinach"
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B.________ unter der Bezeichnung "Parteiloses Komitee Wohnliches Reinach" mit Eingabe vom 5. November 2010 Beschwerde ans Kantonsgericht Basel-Landschaft. Sie beantragten
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B.________ unterzeichnet. Der Briefkopf lautet auf "Parteiloses Komitee Wohnliches Reinach"
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Buonas/Risch für die Aufnahme des Deponieverkehrs nicht geeignet sind
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Burenweid
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Bürger gehören. Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an (Art. 106 Abs. 1 BGG). Es legt sodann seinem Urteil den von der Vorinstanz festgestellten Sachverhalt zugrunde (Art. 105 Abs. 1 BGG)
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Bürgergemeinde X.________
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Bürgerinnen sowie Volkswahlen
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Bürgerkrieg
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Bürgern die Freiheit zu entziehen
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Bürgerrat der Bürgergemeinde Riehen
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Bürgerrechts
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Bürgerrechtsgesetz
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Burgstrasse 16
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Bundesrichter Bürki
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