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Nutzungseinschränkungen
1 sentenze13 visualizzazioniNutzungsformen richtet sich nach dem eidgenössischen
1 sentenze15 visualizzazioniNutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Merenschwand vom 24. Juni 1996/ 28. Oktober 1997 öffentlich auf. U.a. war eine Erweiterung der Zone für öffentliche Bauten
1 sentenzeNutzungsordnung [BNO] vom 13. Juni 1997). Die Zulässigkeit von weiteren Produktionsmethoden
1 sentenze8 visualizzazioniNutzungsordnung der Gemeinde Wohlen vom 8. Mai/6. September 2006 (BNO)
1 sentenzeNutzungsordnung der Gemeinde Wohlen vom 8. Mai bzw. 6. September 2006 [BNO] überprüft. Die übrigen Bewilligungsvoraussetzungen seien nicht Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung gewesen. Die einzige Bindung für den Regierungsrat
1 sentenze7 visualizzazioniNutzungsordnung der Stadt Aarau vom 24. März 2003 (BNO) - auseinandergesetzt noch seine Überprüfungsbefugnis ausgeschöpft habe
1 sentenze6 visualizzazioniNutzungsordnung pro Parzelle lediglich einen Mindestwohnanteil
1 sentenze8 visualizzazioniNutzungspläne
1 sentenze7 visualizzazioniNutzungspläne die Legitimation mindestens im gleichen Umfang wie für die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht. Ferner schreibt Art. 111 BGG in Fortführung von Art. 98a des früheren Bundesrechtspflegegesetzes vom 16. Dezember 1943 (OG) die Einheit des Verfahrens vor. Wer zur Beschwerde ans Bundesgericht berechtigt ist
1 sentenze11 visualizzazioniNutzungsplanung berücksichtigt sowie extensiv gestaltet
1 sentenze8 visualizzazioniNutzungsplanung [...] das Landwirtschaftsgebiet zur Wahrnehmung der Aufgaben des jeweiligen Planungsträgers durch Ausscheidung von Erholungsgebieten bzw. in der Nutzungsplanung durch Festsetzung von Freihaltezonen
1 sentenze7 visualizzazioniNutzungsplanung Siedlung
1 sentenze11 visualizzazioniNutzungsreglement zum Schutz der Anwohner vor übermässigen Lärmimmissionen als Teil der Baubewilligung erarbeitet werden
1 sentenze10 visualizzazioniNutzungsverhältnisse lediglich bestätigten. Insoweit erscheint es nicht als willkürlich
1 sentenze10 visualizzazioniNW
1 sentenze11 visualizzazioniNydeggasse 11/13
1 sentenzeN. zu Art. 82 lit. b). Sie ist nur zulässig
1 sentenze9 visualizzazioniNZZ
1 sentenze11 visualizzazioniO.________ als Entscheid- bzw. Verantwortungsträger der S.________ mandatiert habe
1 sentenze2 visualizzazioniO.________ anlässlich ihrer Einvernahmen bestätigt worden. Diese Garagenboxen seien alsdann auch an der zweiten oder dritten Stockwerkeigentümerversammlung zusätzlich besprochen
1 sentenze12 visualizzazioniOb
1 sentenze12 visualizzazioniOb allerdings eine ausländische Konkursmasse (bzw. deren Konkursverwalter) auf Vermögen in der Schweiz greifen kann
1 sentenze9 visualizzazioniOb bestimmte gesetzliche Anforderungen an Arealüberbauungen - wie die Beschwerdeführer geltend machen - sich inhaltlich mit anderen gesetzlichen Voraussetzungen überschneiden
1 sentenze8 visualizzazioniOb der Ausländer willens
1 sentenze10 visualizzazioniOb der im Masterplan unmittelbar östlich des Bachs vorgesehene Fussweg standortgebunden ist
1 sentenze10 visualizzazioniOb der Sturz bei pflichtgemässem Verhalten von K.________ ausgeblieben wäre
1 sentenze10 visualizzazioniOb der Vorinstanz eine offensichtlich unrichtige oder unvollständige Sachverhaltsfeststellung (vgl. E. 1.2) vorgeworfen werden kann
1 sentenze9 visualizzazioniOb die Argumentation des Verwaltungsgerichts inhaltlich zutrifft
1 sentenze10 visualizzazioniOb die Ausweisung gemäss den massgeblichen Bestimmungen verhältnismässig ist
1 sentenze9 visualizzazioniOb die Beschwerde als Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zulässig wäre
1 sentenze9 visualizzazioniOb die Beschwerdeführer gemäss Art. 89 Abs. 1 BGG zur Beschwerde berechtigt sind
1 sentenze9 visualizzazioniOb dieses Ziel erreicht
1 sentenze12 visualizzazioniOb diese (von den Beschwerdeführern bestrittene) Berechnung zutrifft
1 sentenze7 visualizzazioniOb die Teilklage den Schutz der von den Beschwerdeführern angerufenen Bestimmungen geniesst
1 sentenze7 visualizzazioniOb die Voraussetzungen einer Gewässerkorrektion gegeben sind
1 sentenze14 visualizzazioniOb die Voraussetzungen von Art. 89 Abs. 1 lit. b
1 sentenze11 visualizzazioniOb die vorliegende Beschwerdeschrift unter diesen Gesichtspunkten überhaupt eine genügende Begründung enthält
1 sentenze12 visualizzazioniOb eine Handlung im Sinne der Adäquanztheorie nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge
1 sentenze9 visualizzazioniOb eine Scheinehe geschlossen wurde
1 sentenze9 visualizzazioniOb eine solche Bindung hier besteht
1 sentenze6 visualizzazioniOb eine unzulässige
1 sentenze11 visualizzazioniOberamt des Sensebezirks
1 sentenze13 visualizzazioniOberer Graben 26
1 sentenze10 visualizzazioniOberer Graben 32
1 sentenze8 visualizzazioniObere Vorstadt 3
1 sentenze11 visualizzazioniObere Vorstadt 40
1 sentenze9 visualizzazioniOberflächenwasser
1 sentenze8 visualizzazioniObergericht
1 sentenze9 visualizzazioniObergericht Appenzell Ausserrhoden
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