Juges
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Nutzungseinschränkungen
1 arrêts13 consultationsNutzungsformen richtet sich nach dem eidgenössischen
1 arrêts15 consultationsNutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Merenschwand vom 24. Juni 1996/ 28. Oktober 1997 öffentlich auf. U.a. war eine Erweiterung der Zone für öffentliche Bauten
1 arrêtsNutzungsordnung [BNO] vom 13. Juni 1997). Die Zulässigkeit von weiteren Produktionsmethoden
1 arrêts8 consultationsNutzungsordnung der Gemeinde Wohlen vom 8. Mai/6. September 2006 (BNO)
1 arrêtsNutzungsordnung der Gemeinde Wohlen vom 8. Mai bzw. 6. September 2006 [BNO] überprüft. Die übrigen Bewilligungsvoraussetzungen seien nicht Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung gewesen. Die einzige Bindung für den Regierungsrat
1 arrêts7 consultationsNutzungsordnung der Stadt Aarau vom 24. März 2003 (BNO) - auseinandergesetzt noch seine Überprüfungsbefugnis ausgeschöpft habe
1 arrêts6 consultationsNutzungsordnung pro Parzelle lediglich einen Mindestwohnanteil
1 arrêts8 consultationsNutzungspläne
1 arrêts7 consultationsNutzungspläne die Legitimation mindestens im gleichen Umfang wie für die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht. Ferner schreibt Art. 111 BGG in Fortführung von Art. 98a des früheren Bundesrechtspflegegesetzes vom 16. Dezember 1943 (OG) die Einheit des Verfahrens vor. Wer zur Beschwerde ans Bundesgericht berechtigt ist
1 arrêts11 consultationsNutzungsplanung berücksichtigt sowie extensiv gestaltet
1 arrêts8 consultationsNutzungsplanung [...] das Landwirtschaftsgebiet zur Wahrnehmung der Aufgaben des jeweiligen Planungsträgers durch Ausscheidung von Erholungsgebieten bzw. in der Nutzungsplanung durch Festsetzung von Freihaltezonen
1 arrêts7 consultationsNutzungsplanung Siedlung
1 arrêts11 consultationsNutzungsreglement zum Schutz der Anwohner vor übermässigen Lärmimmissionen als Teil der Baubewilligung erarbeitet werden
1 arrêts10 consultationsNutzungsverhältnisse lediglich bestätigten. Insoweit erscheint es nicht als willkürlich
1 arrêts10 consultationsNW
1 arrêts11 consultationsNydeggasse 11/13
1 arrêtsN. zu Art. 82 lit. b). Sie ist nur zulässig
1 arrêts9 consultationsNZZ
1 arrêts11 consultationsO.________ als Entscheid- bzw. Verantwortungsträger der S.________ mandatiert habe
1 arrêts2 consultationsO.________ anlässlich ihrer Einvernahmen bestätigt worden. Diese Garagenboxen seien alsdann auch an der zweiten oder dritten Stockwerkeigentümerversammlung zusätzlich besprochen
1 arrêts12 consultationsOb
1 arrêts12 consultationsOb allerdings eine ausländische Konkursmasse (bzw. deren Konkursverwalter) auf Vermögen in der Schweiz greifen kann
1 arrêts9 consultationsOb bestimmte gesetzliche Anforderungen an Arealüberbauungen - wie die Beschwerdeführer geltend machen - sich inhaltlich mit anderen gesetzlichen Voraussetzungen überschneiden
1 arrêts8 consultationsOb der Ausländer willens
1 arrêts10 consultationsOb der im Masterplan unmittelbar östlich des Bachs vorgesehene Fussweg standortgebunden ist
1 arrêts10 consultationsOb der Sturz bei pflichtgemässem Verhalten von K.________ ausgeblieben wäre
1 arrêts10 consultationsOb der Vorinstanz eine offensichtlich unrichtige oder unvollständige Sachverhaltsfeststellung (vgl. E. 1.2) vorgeworfen werden kann
1 arrêts9 consultationsOb die Argumentation des Verwaltungsgerichts inhaltlich zutrifft
1 arrêts10 consultationsOb die Ausweisung gemäss den massgeblichen Bestimmungen verhältnismässig ist
1 arrêts9 consultationsOb die Beschwerde als Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zulässig wäre
1 arrêts9 consultationsOb die Beschwerdeführer gemäss Art. 89 Abs. 1 BGG zur Beschwerde berechtigt sind
1 arrêts9 consultationsOb dieses Ziel erreicht
1 arrêts12 consultationsOb diese (von den Beschwerdeführern bestrittene) Berechnung zutrifft
1 arrêts7 consultationsOb die Teilklage den Schutz der von den Beschwerdeführern angerufenen Bestimmungen geniesst
1 arrêts7 consultationsOb die Voraussetzungen einer Gewässerkorrektion gegeben sind
1 arrêts14 consultationsOb die Voraussetzungen von Art. 89 Abs. 1 lit. b
1 arrêts11 consultationsOb die vorliegende Beschwerdeschrift unter diesen Gesichtspunkten überhaupt eine genügende Begründung enthält
1 arrêts12 consultationsOb eine Handlung im Sinne der Adäquanztheorie nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge
1 arrêts9 consultationsOb eine Scheinehe geschlossen wurde
1 arrêts9 consultationsOb eine solche Bindung hier besteht
1 arrêts6 consultationsOb eine unzulässige
1 arrêts11 consultationsOberamt des Sensebezirks
1 arrêts13 consultationsOberer Graben 26
1 arrêts10 consultationsOberer Graben 32
1 arrêts8 consultationsObere Vorstadt 3
1 arrêts11 consultationsObere Vorstadt 40
1 arrêts9 consultationsOberflächenwasser
1 arrêts8 consultationsObergericht
1 arrêts9 consultationsObergericht Appenzell Ausserrhoden
1 arrêts8 consultations