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Giudici

26,476 giudici

Macht
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Macht der Beschwerdeführer geltend
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Macht die Inhaberin oder der Inhaber von vorläufig sichergestellten oder edierten Aufzeichnungen
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MACRO beantragt. Dieser Antrag hätte jedoch bereits im vorinstanzlichen Verfahren gestellt werden müssen
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MACRO korreliere; die Korrelationsmatrix Ziff. 5.3 genüge nicht zur Beurteilung
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MACRO seien bis heute nicht offengelegt worden
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Mädchen. Zwar verlange der Koran vom Wortlaut her die Bedeckung des weiblichen Körpers erst ab der Zeit der Geschlechtsreife; doch untersage eine islamisch orientierte Schamerziehung einen gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht schon vorher
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M.________ a déclaré qu'à sa connaissance
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Magistratspersonen auf dem Weg der Rechtssetzung nur dann grundsätzlich entgegen
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Magnetresonanztomographie)
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Mahnung keine Steuererklärung ein. Das kantonale Steueramt Zürich nahm in der Folge eine Veranlagung nach Ermessen vor
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Mailand 1990
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Bundesrichter Maillard als Einzelrichter
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Mainaustrasse 32
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Mainbernheim
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MAKO Treuhand
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Makrolage angereichert (z.B. Hangneigung
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Malans als Dorf sei im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS) aufgenommen. Der massive Eingriff mit zwei Bahnunterführungen
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Malgré les explications de l'employeuse
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Malgré plusieurs rappels
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Maloja ermöglicht
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Mammographie
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Mängel auf. Der angefochtene Entscheid ist somit aufzuheben
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Mängel der Visualisierungen zu erkennen. Die Beschwerdeführer weisen in ihrer Beschwerdeschrift an das Bundesgericht darauf hin
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Mängel des ausländischen Verfahrens nach Art. 2 IRSG zu rügen (BGE 130 II 217 E. 8.2 S. 228). Ihre Vorbringen zum geltend gemachten politischen Charakter des lettischen Strafverfahrens beschränken sich im Übrigen auf Spekulation. Die Begründung des angefochtenen Entscheids überzeugt. Für das Bundesgericht besteht deshalb kein Anlass
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Mängel des ausländischen Verfahrens nach Art. 2 IRSG zu rügen (BGE 130 II 217 E. 8.2 S. 228). Was sie zum behaupteten politischen Charakter des lettischen Verfahrens vorbringen
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Mangels einer genügenden Begründung im Sinne von Art. 42 Abs. 2 BGG ist daher auf die Beschwerde nicht einzutreten. Der Begründungsmangel ist offensichtlich
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Mangels in vertretbarer Weise geltend gemachten Anspruchs auf Erteilung der nachgesuchten Bewilligungen erweist sich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten als offensichtlich unzulässig (Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG). Dies gilt auch in Bezug auf den Eventualantrag (Erteilung einer befristeten Bewilligung zwecks Vorbereitung einer Heirat). Abgesehen davon
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Mangels Parteistellung kann den Anzeigern keine unentgeltliche Rechtspflege gewährt werden (12T_5/2007)
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Mangels übereinstimmenden tatsächlichen Parteiwillens legte die Vorinstanz die Bestimmung im Gesellschaftsvertrag
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Manifestement
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Mann
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Mann abgelehnt. Damit habe der Kantonsrat erneut manifestiert
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Mann abzuschliessen (vgl. Bericht
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Mann besorgt ist
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Mann - Daten
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Mann (EBG) vor
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Mann eingesetzt. In gewissen Kantonen wurde die Gleichstellungsaufgabe bestehenden Fachstellen übertragen (z.B. Fachstellen für Familie bzw. Familienpolitik)
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Männer (38 %) mit Vorgesetztenfunktion oder in Unternehmensleitung hat seit 1996 keine wesentliche Veränderung erfahren (bfs
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Mann ergibt. Damit wird ein hinreichend bestimmter Verfassungsauftrag geltend gemacht. Insofern ist grundsätzlich von der Zulässigkeit ihres Verpflichtungsantrags auszugehen
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Männern im Kanton Zug vom 14. August 2009
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Mann ersatzlos ab
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Mann (Gleichstellungsgesetz
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Mann im Kanton Zug einsetze
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Mann im Kanton Zug zu gefährden oder sogar zu vereiteln
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Mann in der Gesellschaft weiter zu fördern
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Mann mit einem jährlichen Budget von Fr. 100'000.--. Sie nahm ihre Tätigkeit im August 1999 auf
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Mann nicht mehr erfüllen könne. Sie machen somit geltend
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Mann sei bereits erreicht
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Mann verpflichtet
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