Giudici
26,476 giudici
Macht
1 sentenze7 visualizzazioniMacht der Beschwerdeführer geltend
1 sentenze10 visualizzazioniMacht die Inhaberin oder der Inhaber von vorläufig sichergestellten oder edierten Aufzeichnungen
1 sentenze10 visualizzazioniMACRO beantragt. Dieser Antrag hätte jedoch bereits im vorinstanzlichen Verfahren gestellt werden müssen
1 sentenze10 visualizzazioniMACRO korreliere; die Korrelationsmatrix Ziff. 5.3 genüge nicht zur Beurteilung
1 sentenze10 visualizzazioniMACRO seien bis heute nicht offengelegt worden
1 sentenze11 visualizzazioniMädchen. Zwar verlange der Koran vom Wortlaut her die Bedeckung des weiblichen Körpers erst ab der Zeit der Geschlechtsreife; doch untersage eine islamisch orientierte Schamerziehung einen gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht schon vorher
1 sentenze11 visualizzazioniM.________ a déclaré qu'à sa connaissance
1 sentenze8 visualizzazioniMagistratspersonen auf dem Weg der Rechtssetzung nur dann grundsätzlich entgegen
1 sentenze10 visualizzazioniMagnetresonanztomographie)
1 sentenze10 visualizzazioniMahnung keine Steuererklärung ein. Das kantonale Steueramt Zürich nahm in der Folge eine Veranlagung nach Ermessen vor
1 sentenze8 visualizzazioniMailand 1990
1 sentenze9 visualizzazioniBundesrichter Maillard als Einzelrichter
1 sentenze4 visualizzazioniMainaustrasse 32
1 sentenze10 visualizzazioniMainbernheim
1 sentenze12 visualizzazioniMAKO Treuhand
1 sentenze8 visualizzazioniMakrolage angereichert (z.B. Hangneigung
1 sentenze13 visualizzazioniMalans als Dorf sei im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS) aufgenommen. Der massive Eingriff mit zwei Bahnunterführungen
1 sentenze10 visualizzazioniMalgré les explications de l'employeuse
1 sentenze10 visualizzazioniMalgré plusieurs rappels
1 sentenze6 visualizzazioniMaloja ermöglicht
1 sentenze12 visualizzazioniMammographie
1 sentenze10 visualizzazioniMängel auf. Der angefochtene Entscheid ist somit aufzuheben
1 sentenze14 visualizzazioniMängel der Visualisierungen zu erkennen. Die Beschwerdeführer weisen in ihrer Beschwerdeschrift an das Bundesgericht darauf hin
1 sentenze11 visualizzazioniMängel des ausländischen Verfahrens nach Art. 2 IRSG zu rügen (BGE 130 II 217 E. 8.2 S. 228). Ihre Vorbringen zum geltend gemachten politischen Charakter des lettischen Strafverfahrens beschränken sich im Übrigen auf Spekulation. Die Begründung des angefochtenen Entscheids überzeugt. Für das Bundesgericht besteht deshalb kein Anlass
1 sentenze8 visualizzazioniMängel des ausländischen Verfahrens nach Art. 2 IRSG zu rügen (BGE 130 II 217 E. 8.2 S. 228). Was sie zum behaupteten politischen Charakter des lettischen Verfahrens vorbringen
1 sentenze10 visualizzazioniMangels einer genügenden Begründung im Sinne von Art. 42 Abs. 2 BGG ist daher auf die Beschwerde nicht einzutreten. Der Begründungsmangel ist offensichtlich
1 sentenze9 visualizzazioniMangels in vertretbarer Weise geltend gemachten Anspruchs auf Erteilung der nachgesuchten Bewilligungen erweist sich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten als offensichtlich unzulässig (Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG). Dies gilt auch in Bezug auf den Eventualantrag (Erteilung einer befristeten Bewilligung zwecks Vorbereitung einer Heirat). Abgesehen davon
1 sentenze15 visualizzazioniMangels Parteistellung kann den Anzeigern keine unentgeltliche Rechtspflege gewährt werden (12T_5/2007)
1 sentenzeMangels übereinstimmenden tatsächlichen Parteiwillens legte die Vorinstanz die Bestimmung im Gesellschaftsvertrag
1 sentenze9 visualizzazioniManifestement
1 sentenze8 visualizzazioniMann
1 sentenze9 visualizzazioniMann abgelehnt. Damit habe der Kantonsrat erneut manifestiert
1 sentenze12 visualizzazioniMann abzuschliessen (vgl. Bericht
1 sentenze9 visualizzazioniMann besorgt ist
1 sentenze11 visualizzazioniMann - Daten
1 sentenze12 visualizzazioniMann (EBG) vor
1 sentenze11 visualizzazioniMann eingesetzt. In gewissen Kantonen wurde die Gleichstellungsaufgabe bestehenden Fachstellen übertragen (z.B. Fachstellen für Familie bzw. Familienpolitik)
1 sentenze8 visualizzazioniMänner (38 %) mit Vorgesetztenfunktion oder in Unternehmensleitung hat seit 1996 keine wesentliche Veränderung erfahren (bfs
1 sentenze1 visualizzazioniMann ergibt. Damit wird ein hinreichend bestimmter Verfassungsauftrag geltend gemacht. Insofern ist grundsätzlich von der Zulässigkeit ihres Verpflichtungsantrags auszugehen
1 sentenze11 visualizzazioniMännern im Kanton Zug vom 14. August 2009
1 sentenze12 visualizzazioniMann ersatzlos ab
1 sentenze10 visualizzazioniMann (Gleichstellungsgesetz
1 sentenze11 visualizzazioniMann im Kanton Zug einsetze
1 sentenze10 visualizzazioniMann im Kanton Zug zu gefährden oder sogar zu vereiteln
1 sentenze10 visualizzazioniMann in der Gesellschaft weiter zu fördern
1 sentenze11 visualizzazioniMann mit einem jährlichen Budget von Fr. 100'000.--. Sie nahm ihre Tätigkeit im August 1999 auf
1 sentenze12 visualizzazioniMann nicht mehr erfüllen könne. Sie machen somit geltend
1 sentenze13 visualizzazioniMann sei bereits erreicht
1 sentenze10 visualizzazioniMann verpflichtet
1 sentenze11 visualizzazioni