Juges
26,476 juges
Macht
1 arrêts7 consultationsMacht der Beschwerdeführer geltend
1 arrêts10 consultationsMacht die Inhaberin oder der Inhaber von vorläufig sichergestellten oder edierten Aufzeichnungen
1 arrêts10 consultationsMACRO beantragt. Dieser Antrag hätte jedoch bereits im vorinstanzlichen Verfahren gestellt werden müssen
1 arrêts10 consultationsMACRO korreliere; die Korrelationsmatrix Ziff. 5.3 genüge nicht zur Beurteilung
1 arrêts10 consultationsMACRO seien bis heute nicht offengelegt worden
1 arrêts11 consultationsMädchen. Zwar verlange der Koran vom Wortlaut her die Bedeckung des weiblichen Körpers erst ab der Zeit der Geschlechtsreife; doch untersage eine islamisch orientierte Schamerziehung einen gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht schon vorher
1 arrêts11 consultationsM.________ a déclaré qu'à sa connaissance
1 arrêts8 consultationsMagistratspersonen auf dem Weg der Rechtssetzung nur dann grundsätzlich entgegen
1 arrêts10 consultationsMagnetresonanztomographie)
1 arrêts10 consultationsMahnung keine Steuererklärung ein. Das kantonale Steueramt Zürich nahm in der Folge eine Veranlagung nach Ermessen vor
1 arrêts8 consultationsMailand 1990
1 arrêts9 consultationsBundesrichter Maillard als Einzelrichter
1 arrêts4 consultationsMainaustrasse 32
1 arrêts10 consultationsMainbernheim
1 arrêts12 consultationsMAKO Treuhand
1 arrêts8 consultationsMakrolage angereichert (z.B. Hangneigung
1 arrêts13 consultationsMalans als Dorf sei im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS) aufgenommen. Der massive Eingriff mit zwei Bahnunterführungen
1 arrêts10 consultationsMalgré les explications de l'employeuse
1 arrêts10 consultationsMalgré plusieurs rappels
1 arrêts6 consultationsMaloja ermöglicht
1 arrêts12 consultationsMammographie
1 arrêts10 consultationsMängel auf. Der angefochtene Entscheid ist somit aufzuheben
1 arrêts14 consultationsMängel der Visualisierungen zu erkennen. Die Beschwerdeführer weisen in ihrer Beschwerdeschrift an das Bundesgericht darauf hin
1 arrêts11 consultationsMängel des ausländischen Verfahrens nach Art. 2 IRSG zu rügen (BGE 130 II 217 E. 8.2 S. 228). Ihre Vorbringen zum geltend gemachten politischen Charakter des lettischen Strafverfahrens beschränken sich im Übrigen auf Spekulation. Die Begründung des angefochtenen Entscheids überzeugt. Für das Bundesgericht besteht deshalb kein Anlass
1 arrêts8 consultationsMängel des ausländischen Verfahrens nach Art. 2 IRSG zu rügen (BGE 130 II 217 E. 8.2 S. 228). Was sie zum behaupteten politischen Charakter des lettischen Verfahrens vorbringen
1 arrêts10 consultationsMangels einer genügenden Begründung im Sinne von Art. 42 Abs. 2 BGG ist daher auf die Beschwerde nicht einzutreten. Der Begründungsmangel ist offensichtlich
1 arrêts9 consultationsMangels in vertretbarer Weise geltend gemachten Anspruchs auf Erteilung der nachgesuchten Bewilligungen erweist sich die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten als offensichtlich unzulässig (Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG). Dies gilt auch in Bezug auf den Eventualantrag (Erteilung einer befristeten Bewilligung zwecks Vorbereitung einer Heirat). Abgesehen davon
1 arrêts15 consultationsMangels Parteistellung kann den Anzeigern keine unentgeltliche Rechtspflege gewährt werden (12T_5/2007)
1 arrêtsMangels übereinstimmenden tatsächlichen Parteiwillens legte die Vorinstanz die Bestimmung im Gesellschaftsvertrag
1 arrêts9 consultationsManifestement
1 arrêts8 consultationsMann
1 arrêts9 consultationsMann abgelehnt. Damit habe der Kantonsrat erneut manifestiert
1 arrêts12 consultationsMann abzuschliessen (vgl. Bericht
1 arrêts9 consultationsMann besorgt ist
1 arrêts11 consultationsMann - Daten
1 arrêts12 consultationsMann (EBG) vor
1 arrêts11 consultationsMann eingesetzt. In gewissen Kantonen wurde die Gleichstellungsaufgabe bestehenden Fachstellen übertragen (z.B. Fachstellen für Familie bzw. Familienpolitik)
1 arrêts8 consultationsMänner (38 %) mit Vorgesetztenfunktion oder in Unternehmensleitung hat seit 1996 keine wesentliche Veränderung erfahren (bfs
1 arrêts1 consultationsMann ergibt. Damit wird ein hinreichend bestimmter Verfassungsauftrag geltend gemacht. Insofern ist grundsätzlich von der Zulässigkeit ihres Verpflichtungsantrags auszugehen
1 arrêts11 consultationsMännern im Kanton Zug vom 14. August 2009
1 arrêts12 consultationsMann ersatzlos ab
1 arrêts10 consultationsMann (Gleichstellungsgesetz
1 arrêts11 consultationsMann im Kanton Zug einsetze
1 arrêts10 consultationsMann im Kanton Zug zu gefährden oder sogar zu vereiteln
1 arrêts10 consultationsMann in der Gesellschaft weiter zu fördern
1 arrêts11 consultationsMann mit einem jährlichen Budget von Fr. 100'000.--. Sie nahm ihre Tätigkeit im August 1999 auf
1 arrêts12 consultationsMann nicht mehr erfüllen könne. Sie machen somit geltend
1 arrêts13 consultationsMann sei bereits erreicht
1 arrêts10 consultationsMann verpflichtet
1 arrêts11 consultations