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Im zweiten Schriftenwechsel halten die Beschwerdeführer an ihrem Antrag fest. Das Obergericht
1 sentenze10 visualizzazioniIm zweiten Schriftenwechsel halten die Beschwerdeführer grundsätzlich an ihren Begehren fest. Eventualiter fordern sie für den Fall
1 sentenze11 visualizzazioniIm zweiten Schriftenwechsel halten die Parteien an ihren Anträgen fest
1 sentenze13 visualizzazioniIn § 36 Abs. 3 GOG/ZH wird die Wählbarkeit der Handelsrichter wie folgt geregelt:
1 sentenzeIn Anbetracht der harmonisierungsrechtlich gebotenen Einheitsmethode spielt denn auch keine Rolle
1 sentenze9 visualizzazioniIn Anbetracht dessen kann der vorliegende Fall nicht als besonders bedeutend eingestuft werden. Die Beschwerde ist deshalb unzulässig
1 sentenze10 visualizzazioniIn Anbetracht des Verfahrensausgangs rechtfertigt es sich
1 sentenze10 visualizzazioniIn Anbetracht dieses Zweckgedankens hindert nichts
1 sentenze11 visualizzazioniIn applicazione delle normative federali
1 sentenze12 visualizzazioniIn Art. 8 Abs. 1 lit. d BGFA findet das Erfordernis der institutionellen Unabhängigkeit eine genügende gesetzliche Grundlage. Nach Art. 36 Abs. 2
1 sentenze8 visualizzazioniIn Ausführung von § 237 Abs. 2 PBG/ZH erliess der Regierungsrat des Kantons Zürich am 9. Dezember 1987 die Normalien über die Anforderungen an Zugänge (Zugangsnormalien; LS 700.5). Gemäss dem Anhang zu den Zugangsnormalien muss ein Zufahrtsweg eine Breite von mindestens drei Metern aufweisen
1 sentenzeIn base alla LMSI
1 sentenze10 visualizzazioniIn Beantwortung eines Fragenkatalogs des damaligen Amts für Ausländerfragen vom 4. November 2009 gab X.________ am 10. Februar 2010 an
1 sentenze11 visualizzazioniIn beiden Angelegenheiten gelangten X.________
1 sentenze9 visualizzazioniIn Bern befindet sich das Botschaftsgebäude der Türkischen Republik. Aufgrund sicherheitspolitisch relevanter Entwicklungen setzte die Stadtpolizei Bern im Jahr 2000 mobile Fahrzeugsperren zum Schutz der Botschaft ein. Am 18. Dezember 2000 informierte sie die Quartierbewohnerinnen
1 sentenze8 visualizzazioniIn Betracht kommt insbesondere ein Teilfahrverbot wie hier (vgl. Urteil 2A.23/2006 vom 23. Mai 2006 E. 2.1; RENÉ SCHAFFHAUSER
1 sentenzeIn Bezug auf das "Blaue Haus" hielt das Verwaltungsgericht sodann fest
1 sentenze8 visualizzazioniIn Bezug auf das Einordnungsgebot gemäss § 238 PBG/ZH führt die Vorinstanz aus
1 sentenzeIn Bezug auf das Gesuch um Erteilung der Niederlassungsbewilligung bzw. Erneuerung der Aufenthaltsbewilligung vom 14. Mai 2007 hat die Vorinstanz zu Recht auf das vor dem 1. Januar 2008 geltende Ausländerrecht abgestellt (vgl. Art. 126 Abs. 1 AuG [SR 142.20]). Nach Art. 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 26. März 1931 über Aufenthalt
1 sentenze11 visualizzazioniIn Bezug auf das WR wurde vorgeschlagen
1 sentenze12 visualizzazioniIn Bezug auf das zeitliche Element ist von Bundesrechts wegen erforderlich
1 sentenze11 visualizzazioniIn Bezug auf den Normzweck schliesslich ist keine eindeutige Aussage möglich. § 12 ZR versucht augenscheinlich einen Ausgleich zu finden zwischen einer (bewahrenden) Freihaltung des in Absatz 1 umschriebenen mehrheitlich unüberbauten Gebiets
1 sentenze8 visualizzazioniIn Bezug auf den von den Kindertagesstätten ausgehenden Lärm hat das Verwaltungsgericht erwogen (E. 4.3 f. S. 13 f.)
1 sentenze9 visualizzazioniIn Bezug auf die Änderung der Moorschutzverordnung ist zunächst festzuhalten
1 sentenze10 visualizzazioniIn Bezug auf die erwähnte Sicherheitsmarge zwischen dem (höheren) Immissionsgrenzwert
1 sentenze10 visualizzazioniIn Bezug auf die Frage der Anfechtbarkeit scheint im Wesentlichen die gleiche Situation vorzuliegen wie im bereits erwähnten Urteil 1C_200/2008 vom 28. November 2008. Es läge deshalb an den Beschwerdeführern aufzuzeigen
1 sentenzeIn Bezug auf die Rüge der unrichtigen Feststellung des Sachverhalts ist daher auf die Beschwerde nicht einzutreten
1 sentenze7 visualizzazioniIn Bezug auf mündliche
1 sentenze14 visualizzazioniIn BGE 107 II 30 war zu entscheiden
1 sentenze10 visualizzazioniIn BGE 111 II 326 wurde ein landwirtschaftliches Gewerbe einem fünfundsiebzigjährigen Bewerber zugewiesen
1 sentenze10 visualizzazioniIn BGE 124 IV 234 hatte das Bundesgericht den Fall eines Strafanzeigers zu beurteilen
1 sentenze7 visualizzazioniIn BGE 126 III 223 E. 4b S. 229 f. wurden Überlegungen angestellt
1 sentenze8 visualizzazioniIn BGE 133 II 292 hat das Bundesgericht sich nicht abschliessend für eine einzige Methode zur Beurteilung von Sportlärm ausgesprochen
1 sentenze10 visualizzazioniIn BGE 134 II 49 E. 21 S. 94 wurde für selbstbewohnte Liegenschaften die Verzinsung ab dem Stichtag 1. Januar 1997 damit begründet
1 sentenze7 visualizzazioniIn cases arising from competition in an international event or in cases involving international level athletes
1 sentenze8 visualizzazioniIn cases mentioned in Article 13.2.1
1 sentenze9 visualizzazioniIndem die Beschwerdeführerin 2 lediglich wiederholt
1 sentenze7 visualizzazioniIndem die Beschwerdeführerinnen vorbringen
1 sentenze10 visualizzazioniIn den Abschliessenden Bemerkungen zum 3. Länderbericht der Schweiz (Rz. 22) hielt der Ausschuss fest
1 sentenze12 visualizzazioniIn den entsprechenden Randziffern wurden bestimmte Enteignete genannt
1 sentenze10 visualizzazioniIn den erwähnten 14 Kantonen ist von der Möglichkeit
1 sentenze7 visualizzazioniIn den gedruckten Ausgaben des "K-Tipp"
1 sentenze10 visualizzazioniIn den Gesuchen vom 21./28. Juli 2011 machten die Beschwerdeführer geltend
1 sentenzeIn den Materialien wird nicht näher erläutert
1 sentenze8 visualizzazioniIn den Schluss-
1 sentenze7 visualizzazioniIn den Verfahren 1C_212/2009
1 sentenzeIn der Anzeige wird geltend gemacht
1 sentenze9 visualizzazioniIn der Ausgabe vom 8. September 2010 hat der K-Tipp Umfrageergebnisse zur Kundenzufriedenheit bei Schweizer Krankenversicherern publiziert. Er beruft sich dabei auf eine Umfrage des Institutes Link. Darin werden die ÖKK
1 sentenze11 visualizzazioniIn der Beschwerde betreffend die Errichtungsbewilligung (Verfahren 1C_212/2009) beantragen die Beschwerdeführer es sei festzustellen
1 sentenzeIn der Beschwerde betreffend die kantonale Nutzungszone für Abfallanlagen "Stockeri" (Verfahren 1C_214/2009) stellen die Beschwerdeführer die Anträge
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