Giudici
26,476 giudici
Geschäftsführer der Mareco tätig geblieben
1 sentenze9 visualizzazioniGeschäftsführer ebenfalls H.________ war
1 sentenze9 visualizzazioniGeschäftsführerin der W.________ AG
1 sentenze10 visualizzazioniGeschäftsführer mit Einzelunterschrift
1 sentenze11 visualizzazioniGeschäftsführer seit 31. Januar 2007 der "C.________ GmbH" im Handelregister eingetragen. Es könne deshalb nicht mehr davon ausgegangen werden
1 sentenze8 visualizzazioniGeschäftsführung der Tochtergesellschaft
1 sentenze7 visualizzazioniGeschäftsführung der Tochtergesellschaft Einfluss nimmt (Erwägung 7.1 vorne). Dies hat die Vorinstanz zu Recht erkannt
1 sentenze9 visualizzazioniGeschäftsführung der Tochtergesellschaft einmischen
1 sentenze10 visualizzazioniGeschäftsführung der Tochtergesellschaft einmischt (BGE 117 II 570 E. 4a S. 574). Eine blosse Einflussnahme von Organen einer Muttergesellschaft auf diejenigen der Tochter vermag allerdings regelmässig keine Organverantwortung gegenüber der Tochtergesellschaft zu begründen. Eine faktische Organschaft in der Tochtergesellschaft entsteht aber dann
1 sentenze10 visualizzazioniGeschäftsführung fällt nämlich jedenfalls die Frage
1 sentenze10 visualizzazioniGeschäftsführung. Inwieweit die Einheitlichkeit der Rechtsprechung als solche Prüfungsgegenstand der Aufsichtsbeschwerde ans Bundesgericht sein kann
1 sentenze8 visualizzazioniGeschäftsgang des Verwaltungsgerichtes sowie über die Aufsicht über das Versicherungsgericht
1 sentenze11 visualizzazioniGeschäftsgeheimnissen) auch die Geheimhaltungsinteressen zahlreicher Drittklienten des betroffenen Bankkunden
1 sentenze9 visualizzazioniGeschäftsgeheimnisse zu wahren haben
1 sentenze12 visualizzazioniGeschäftshaus
1 sentenze7 visualizzazioniGeschäftshauses auf der Parzelle Nr. 117 in Davos Platz. Gleichzeitig wies sie eine Einsprache der Stockwerkeigentümergemeinschaft W.________ gegen das Bauprojekt ab. Die von der Stockwerkeigentümerschaft bzw. von einzelnen Stockwerkeigentümern gegen die Baubewilligung erhobenen Beschwerden wiesen das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden am 28. April 2009 sowie das Bundesgericht am 17. Februar 2010 (Urteil 1C_388/2009) ab
1 sentenze12 visualizzazioniGeschäftskorrespondenzen
1 sentenze10 visualizzazioniGeschäftsleitung
1 sentenze9 visualizzazioniGeschäftsleitung dieser Gesellschaft verletzen können
1 sentenze9 visualizzazioniGeschäftsräumen eine Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen zur Verfügung stehen
1 sentenze11 visualizzazioniGeschäftsräumen innert 30 Tagen bereinigt werden. Macht der Mieter geltend
1 sentenze8 visualizzazioniGeschäftsräumen mindestens 30 Tage (Art. 257d Abs. 1 OR). Bezahlt der Mieter innert der gesetzten Frist nicht
1 sentenze10 visualizzazioniGeschäftsräumen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen (Art. 257d Abs. 2 OR)
1 sentenze6 visualizzazioniGeschäftsräumen vom 9. Mai 1990 (VMWG; SR 221.213.11) den bisherigen Mietzins sowie die bisherige Belastung des Mieters für Nebenkosten
1 sentenze10 visualizzazioniGeschäftsräumlichkeiten gemäss einer bereits vorliegenden Baubewilligung zu erstellen
1 sentenze8 visualizzazioniGeschäftsräumlichkeiten zu erstellen
1 sentenze7 visualizzazioniGeschäftssphäre anzuordnen
1 sentenze12 visualizzazioniGeschäftsstelle Zug" in der Stadt Zug eine Volksinitiative mit dem Titel "Schluss mit goldenen Fallschirmen für Stadträte - Nein zu überrissenen Abgangsentschädigungen" ein. Der Initiativtext lautete wie folgt:
1 sentenze10 visualizzazioniGeschäftstätigkeit der I.________ war das Vermögensverwaltungsgeschäft mit Kundengeldern. H.________ veranlasste eine Vielzahl von Anlegern dazu
1 sentenze9 visualizzazioniGeschäftsunterlagen
1 sentenze9 visualizzazioniGeschäftsunterlagen belegt. Sie hätten Bruttogewinne von Fr. 4
1 sentenze8 visualizzazioniGeschiebe-
1 sentenze9 visualizzazioniGeschiebesammler. Der Linthkanal entwässert den Walensee in den Zürichsee. Von Weesen bis Ziegelbrücke fliesst der Linthkanal in einem Einschnitt; unterhalb von Ziegelbrücke liegt er dagegen über dem Terrain
1 sentenze5 visualizzazioniGeschlecht
1 sentenze8 visualizzazioniGeschosse) vor. Die umstrittene Änderung stelle somit eine Präzisierung des Gestaltungsplans dar
1 sentenze11 visualizzazioniGeschosszahl
1 sentenze7 visualizzazioniGeschosszahlen
1 sentenze7 visualizzazioniGeschosszahlen fest
1 sentenze11 visualizzazioniGeschosszahlregelung verzichtet werde. Die Interpretation der Beschwerdeführenden
1 sentenze9 visualizzazioniGeschosszahlregelung verzichtet wird
1 sentenze9 visualizzazioniGeschwindigkeit gleichermassen beeinflusst. Die Betriebsgefahr ist aber nicht abstrakt zu bestimmen
1 sentenze11 visualizzazioniGeschwister der Beschwerdeführerin bei der Betreuung der Kinder mithelfen würden
1 sentenze9 visualizzazioniGeschwister führen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten mit dem Antrag
1 sentenze10 visualizzazioniGeschwister leben. Eine besondere wirtschaftliche oder soziale Integration hierzulande ist nach den Feststellungen der Vorinstanz nicht dargetan. Seine 2007 in die Schweiz nachgezogene Ehefrau stammt ebenfalls aus der Türkei
1 sentenze7 visualizzazioniGeschwistern der Beschwerdeführerin
1 sentenze10 visualizzazioniGeschwistern des Verstorbenen dagegen erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Luzern (Abgaberechtliche Abteilung) am 18. März 2011 ab
1 sentenze7 visualizzazioniGesellschaft an den neuen Kommunikationstechnologien
1 sentenze11 visualizzazioniGesellschaft D.________
1 sentenze10 visualizzazioniGesellschaft des Kantons Luzern
1 sentenze9 visualizzazioniGesellschaft des Kantons Luzern (DISG)
1 sentenze6 visualizzazioni