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Juges

26,476 juges

Geschäftsführer der Mareco tätig geblieben
1 arrêts9 consultations
Geschäftsführer ebenfalls H.________ war
1 arrêts9 consultations
Geschäftsführerin der W.________ AG
1 arrêts10 consultations
Geschäftsführer mit Einzelunterschrift
1 arrêts11 consultations
Geschäftsführer seit 31. Januar 2007 der "C.________ GmbH" im Handelregister eingetragen. Es könne deshalb nicht mehr davon ausgegangen werden
1 arrêts8 consultations
Geschäftsführung der Tochtergesellschaft
1 arrêts7 consultations
Geschäftsführung der Tochtergesellschaft Einfluss nimmt (Erwägung 7.1 vorne). Dies hat die Vorinstanz zu Recht erkannt
1 arrêts9 consultations
Geschäftsführung der Tochtergesellschaft einmischen
1 arrêts10 consultations
Geschäftsführung der Tochtergesellschaft einmischt (BGE 117 II 570 E. 4a S. 574). Eine blosse Einflussnahme von Organen einer Muttergesellschaft auf diejenigen der Tochter vermag allerdings regelmässig keine Organverantwortung gegenüber der Tochtergesellschaft zu begründen. Eine faktische Organschaft in der Tochtergesellschaft entsteht aber dann
1 arrêts10 consultations
Geschäftsführung fällt nämlich jedenfalls die Frage
1 arrêts10 consultations
Geschäftsführung. Inwieweit die Einheitlichkeit der Rechtsprechung als solche Prüfungsgegenstand der Aufsichtsbeschwerde ans Bundesgericht sein kann
1 arrêts8 consultations
Geschäftsgang des Verwaltungsgerichtes sowie über die Aufsicht über das Versicherungsgericht
1 arrêts11 consultations
Geschäftsgeheimnissen) auch die Geheimhaltungsinteressen zahlreicher Drittklienten des betroffenen Bankkunden
1 arrêts9 consultations
Geschäftsgeheimnisse zu wahren haben
1 arrêts12 consultations
Geschäftshaus
1 arrêts7 consultations
Geschäftshauses auf der Parzelle Nr. 117 in Davos Platz. Gleichzeitig wies sie eine Einsprache der Stockwerkeigentümergemeinschaft W.________ gegen das Bauprojekt ab. Die von der Stockwerkeigentümerschaft bzw. von einzelnen Stockwerkeigentümern gegen die Baubewilligung erhobenen Beschwerden wiesen das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden am 28. April 2009 sowie das Bundesgericht am 17. Februar 2010 (Urteil 1C_388/2009) ab
1 arrêts12 consultations
Geschäftskorrespondenzen
1 arrêts10 consultations
Geschäftsleitung
1 arrêts9 consultations
Geschäftsleitung dieser Gesellschaft verletzen können
1 arrêts9 consultations
Geschäftsräumen eine Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen zur Verfügung stehen
1 arrêts11 consultations
Geschäftsräumen innert 30 Tagen bereinigt werden. Macht der Mieter geltend
1 arrêts8 consultations
Geschäftsräumen mindestens 30 Tage (Art. 257d Abs. 1 OR). Bezahlt der Mieter innert der gesetzten Frist nicht
1 arrêts10 consultations
Geschäftsräumen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen (Art. 257d Abs. 2 OR)
1 arrêts6 consultations
Geschäftsräumen vom 9. Mai 1990 (VMWG; SR 221.213.11) den bisherigen Mietzins sowie die bisherige Belastung des Mieters für Nebenkosten
1 arrêts10 consultations
Geschäftsräumlichkeiten gemäss einer bereits vorliegenden Baubewilligung zu erstellen
1 arrêts8 consultations
Geschäftsräumlichkeiten zu erstellen
1 arrêts7 consultations
Geschäftssphäre anzuordnen
1 arrêts12 consultations
Geschäftsstelle Zug" in der Stadt Zug eine Volksinitiative mit dem Titel "Schluss mit goldenen Fallschirmen für Stadträte - Nein zu überrissenen Abgangsentschädigungen" ein. Der Initiativtext lautete wie folgt:
1 arrêts10 consultations
Geschäftstätigkeit der I.________ war das Vermögensverwaltungsgeschäft mit Kundengeldern. H.________ veranlasste eine Vielzahl von Anlegern dazu
1 arrêts9 consultations
Geschäftsunterlagen
1 arrêts9 consultations
Geschäftsunterlagen belegt. Sie hätten Bruttogewinne von Fr. 4
1 arrêts8 consultations
Geschiebe-
1 arrêts9 consultations
Geschiebesammler. Der Linthkanal entwässert den Walensee in den Zürichsee. Von Weesen bis Ziegelbrücke fliesst der Linthkanal in einem Einschnitt; unterhalb von Ziegelbrücke liegt er dagegen über dem Terrain
1 arrêts5 consultations
Geschlecht
1 arrêts8 consultations
Geschosse) vor. Die umstrittene Änderung stelle somit eine Präzisierung des Gestaltungsplans dar
1 arrêts11 consultations
Geschosszahl
1 arrêts7 consultations
Geschosszahlen
1 arrêts7 consultations
Geschosszahlen fest
1 arrêts11 consultations
Geschosszahlregelung verzichtet werde. Die Interpretation der Beschwerdeführenden
1 arrêts9 consultations
Geschosszahlregelung verzichtet wird
1 arrêts9 consultations
Geschwindigkeit gleichermassen beeinflusst. Die Betriebsgefahr ist aber nicht abstrakt zu bestimmen
1 arrêts11 consultations
Geschwister der Beschwerdeführerin bei der Betreuung der Kinder mithelfen würden
1 arrêts9 consultations
Geschwister führen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten mit dem Antrag
1 arrêts10 consultations
Geschwister leben. Eine besondere wirtschaftliche oder soziale Integration hierzulande ist nach den Feststellungen der Vorinstanz nicht dargetan. Seine 2007 in die Schweiz nachgezogene Ehefrau stammt ebenfalls aus der Türkei
1 arrêts7 consultations
Geschwistern der Beschwerdeführerin
1 arrêts10 consultations
Geschwistern des Verstorbenen dagegen erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Luzern (Abgaberechtliche Abteilung) am 18. März 2011 ab
1 arrêts7 consultations
Gesellschaft an den neuen Kommunikationstechnologien
1 arrêts11 consultations
Gesellschaft D.________
1 arrêts10 consultations
Gesellschaft des Kantons Luzern
1 arrêts9 consultations
Gesellschaft des Kantons Luzern (DISG)
1 arrêts6 consultations