Giudici
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Die Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 4'500.-- zu entschädigen
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 5'000.-- zu entschädigen
1 sentenze7 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 7'000.-- zu entschädigen
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren mit insgesamt Fr. 2'500.-- zu entschädigen
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit Fr. 14'000.-- zu entschädigen
1 sentenze7 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit Fr. 3'500.-- zu entschädigen
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit Fr. 9'000.-- zu entschädigen
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit insgesamt Fr. 6'000.-- zu entschädigen
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftung
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren zu gleichen Teilen
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerinnen für das bundesgerichtliche Verfahren mit insgesamt Fr. 3'000.-- zu entschädigen
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerinnen für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit insgesamt Fr. 2'500.-- zu entschädigen
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin unter solidarischer Haftbarkeit für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 15'000.-- zu entschädigen
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Casino Zürich AG für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 3'000.-- zu entschädigen
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die private Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 2'000.-- zu entschädigen
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die private Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit insgesamt Fr. 3'000.-- zu entschädigen
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die privaten Beschwerdegegner für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 3'000.-- zu entschädigen
1 sentenze13 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die privaten Beschwerdegegner für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 4'000.-- zu entschädigen
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die privaten Beschwerdegegner für das bundesgerichtliche Verfahren mit insgesamt Fr. 3'000.-- unter solidarischer Haftung zu entschädigen
1 sentenze7 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die privaten Beschwerdegegner für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit insgesamt Fr. 3'000.-- zu entschädigen
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die privaten Beschwerdegegnerinnen für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit je Fr. 1'500.--
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Sache mit Beschwerde vom 28. Mai 2008 an das Bundesgericht weitergezogen. Sie beantragen
1 sentenze12 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Sunrise Communications AG für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 1'500.-- zu entschädigen
1 sentenze6 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Sunrise Communications AG für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 2'000.-- zu entschädigen
1 sentenze7 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Swisscom (Schweiz) AG für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 1'500.-- unter solidarischer Haftbarkeit zu entschädigen
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Swiss Life AG für die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens mit Fr. 3'500.-- zu entschädigen
1 sentenze12 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Verhältnismässigkeit des geforderten Rückbaus nicht beanstandet. Auf Grund der vorstehenden Ausführungen ist die Beschwerde abzuweisen
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Weigerung der Vormundschaftsbehörde
1 sentenze13 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die X.________ AG für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 5'000.-- zu entschädigen
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben die Z.________ AG für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 3'000.-- zu entschädigen
1 sentenze12 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben E.________ für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 4'000.-- zu entschädigen
1 sentenze6 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben eine Replik eingereicht. Sie halten an den in der Beschwerde gestellten Anträgen fest
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben gegen den Entscheid des Regierungsrates vom 16. März 2011 keine Beschwerde erhoben. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher einzig die vom Regierungsrat überwiesene Eingabe
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben ihr Gesuch um Namensänderung im Wesentlichen damit begründet
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben im bundesgerichtlichen Verfahren nichts dargetan
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben im Kanton Stimmrechtsrekurs erhoben
1 sentenze12 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben keine gleichwertige Gegenleistung für die empfangenen Vermögenswerte erbracht. Gegenteiliges wird von ihnen auch nicht behauptet
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben keine kantonale Nichtigkeitsbeschwerde an das Kassationsgericht erhoben. Sie können das Urteil des Obergerichts somit nur insoweit anfechten
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben K.________ für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 4'000.-- zu entschädigen
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben mit Eingabe vom 4. April 2011 einen Artikel aus der NZZ vom 17. August 2009 eingereicht ("Wie mit der Hoffnung auf den Sechser Politik gemacht wird"). In ihrer Replik vom 24. Juni 2011 halten sie an ihren Anträgen fest
1 sentenze12 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben Repliken eingereicht. Sie halten an ihren in den Beschwerden gestellten Anträgen fest
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben sich mit Eingabe vom 30. April 2012 noch einmal geäussert
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben unaufgefordert eine Replik eingereicht
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben unter Solidarhaft die Beschwerdegegnerinnen als Solidargläubigerinnen für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 5'000.-- zu entschädigen
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben unter solidarischer Haftbarkeit der Beschwerdegegnerin 1 eine reduzierte Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 3'000.-- zu bezahlen. Die Beschwerdeführer haben unter solidarischer Haftbarkeit der Beschwerdegegnerin 2 eine reduzierte Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 3'000.-- zu bezahlen
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben vor Verwaltungsgericht gerügt
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben W.________ für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 3'000.-- zu entschädigen
1 sentenze12 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben widersprüchliche Aussagen zur Zahl der behaupteten Heimsuchungen durch die ANA
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben zu den Vernehmlassungen Stellung genommen. Sie halten an ihren in der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gestellten Anträgen fest
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerdeführer haben zur Vernehmlassung des Bundesamtes für Justiz Stellung genommen. Sie halten an ihren Anträgen fest
1 sentenze12 visualizzazioni