Juges
26,476 juges
Die Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 4'500.-- zu entschädigen
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 5'000.-- zu entschädigen
1 arrêts7 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 7'000.-- zu entschädigen
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren mit insgesamt Fr. 2'500.-- zu entschädigen
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit Fr. 14'000.-- zu entschädigen
1 arrêts7 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit Fr. 3'500.-- zu entschädigen
1 arrêts8 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit Fr. 9'000.-- zu entschädigen
1 arrêts8 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit insgesamt Fr. 6'000.-- zu entschädigen
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftung
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren zu gleichen Teilen
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerinnen für das bundesgerichtliche Verfahren mit insgesamt Fr. 3'000.-- zu entschädigen
1 arrêts8 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerinnen für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit insgesamt Fr. 2'500.-- zu entschädigen
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin unter solidarischer Haftbarkeit für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 15'000.-- zu entschädigen
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Casino Zürich AG für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 3'000.-- zu entschädigen
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer haben die private Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 2'000.-- zu entschädigen
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer haben die private Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit insgesamt Fr. 3'000.-- zu entschädigen
1 arrêts8 consultationsDie Beschwerdeführer haben die privaten Beschwerdegegner für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 3'000.-- zu entschädigen
1 arrêts13 consultationsDie Beschwerdeführer haben die privaten Beschwerdegegner für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 4'000.-- zu entschädigen
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer haben die privaten Beschwerdegegner für das bundesgerichtliche Verfahren mit insgesamt Fr. 3'000.-- unter solidarischer Haftung zu entschädigen
1 arrêts7 consultationsDie Beschwerdeführer haben die privaten Beschwerdegegner für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit insgesamt Fr. 3'000.-- zu entschädigen
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdeführer haben die privaten Beschwerdegegnerinnen für das bundesgerichtliche Verfahren unter solidarischer Haftbarkeit mit je Fr. 1'500.--
1 arrêts8 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Sache mit Beschwerde vom 28. Mai 2008 an das Bundesgericht weitergezogen. Sie beantragen
1 arrêts12 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Sunrise Communications AG für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 1'500.-- zu entschädigen
1 arrêts6 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Sunrise Communications AG für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 2'000.-- zu entschädigen
1 arrêts7 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Swisscom (Schweiz) AG für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 1'500.-- unter solidarischer Haftbarkeit zu entschädigen
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Swiss Life AG für die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens mit Fr. 3'500.-- zu entschädigen
1 arrêts12 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Verhältnismässigkeit des geforderten Rückbaus nicht beanstandet. Auf Grund der vorstehenden Ausführungen ist die Beschwerde abzuweisen
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Weigerung der Vormundschaftsbehörde
1 arrêts13 consultationsDie Beschwerdeführer haben die X.________ AG für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 5'000.-- zu entschädigen
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Z.________ AG für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 3'000.-- zu entschädigen
1 arrêts12 consultationsDie Beschwerdeführer haben E.________ für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 4'000.-- zu entschädigen
1 arrêts6 consultationsDie Beschwerdeführer haben eine Replik eingereicht. Sie halten an den in der Beschwerde gestellten Anträgen fest
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer haben gegen den Entscheid des Regierungsrates vom 16. März 2011 keine Beschwerde erhoben. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher einzig die vom Regierungsrat überwiesene Eingabe
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer haben ihr Gesuch um Namensänderung im Wesentlichen damit begründet
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer haben im bundesgerichtlichen Verfahren nichts dargetan
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdeführer haben im Kanton Stimmrechtsrekurs erhoben
1 arrêts12 consultationsDie Beschwerdeführer haben keine gleichwertige Gegenleistung für die empfangenen Vermögenswerte erbracht. Gegenteiliges wird von ihnen auch nicht behauptet
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdeführer haben keine kantonale Nichtigkeitsbeschwerde an das Kassationsgericht erhoben. Sie können das Urteil des Obergerichts somit nur insoweit anfechten
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer haben K.________ für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 4'000.-- zu entschädigen
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer haben mit Eingabe vom 4. April 2011 einen Artikel aus der NZZ vom 17. August 2009 eingereicht ("Wie mit der Hoffnung auf den Sechser Politik gemacht wird"). In ihrer Replik vom 24. Juni 2011 halten sie an ihren Anträgen fest
1 arrêts12 consultationsDie Beschwerdeführer haben Repliken eingereicht. Sie halten an ihren in den Beschwerden gestellten Anträgen fest
1 arrêts11 consultationsDie Beschwerdeführer haben sich mit Eingabe vom 30. April 2012 noch einmal geäussert
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer haben unaufgefordert eine Replik eingereicht
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer haben unter Solidarhaft die Beschwerdegegnerinnen als Solidargläubigerinnen für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 5'000.-- zu entschädigen
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer haben unter solidarischer Haftbarkeit der Beschwerdegegnerin 1 eine reduzierte Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 3'000.-- zu bezahlen. Die Beschwerdeführer haben unter solidarischer Haftbarkeit der Beschwerdegegnerin 2 eine reduzierte Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 3'000.-- zu bezahlen
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer haben vor Verwaltungsgericht gerügt
1 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer haben W.________ für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 3'000.-- zu entschädigen
1 arrêts12 consultationsDie Beschwerdeführer haben widersprüchliche Aussagen zur Zahl der behaupteten Heimsuchungen durch die ANA
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer haben zu den Vernehmlassungen Stellung genommen. Sie halten an ihren in der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gestellten Anträgen fest
1 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer haben zur Vernehmlassung des Bundesamtes für Justiz Stellung genommen. Sie halten an ihren Anträgen fest
1 arrêts12 consultations