Skip to content

Zudem ersuchen die Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung. Das Obergericht hat sich dem Gesuch nicht widersetzt. Die Beschwerdegegner haben sich dazu nicht vernehmen lassen. Mit Verfügung vom 2. August 2010 hat die Abteilungspräsidentin der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt

1 sentenze·1 Presidente·3 visualizzazioni
6 dic 10

Sachenrecht

5A 489/2010/II Corte di diritto civile/Diritti reali/Lucerne·DE·15 min·14
Rigetto