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Z.________ aus der stationären Schutzmassnahme zu entlassen. Eventualiter sei die Sache zum neuen Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen. Subeventualiter sei ihnen für das vorinstanzliche Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren

1 sentenze·0 Presidente·2 visualizzazioni
25 giu 12

Strafprozess

1B 287/2012/I Corte di diritto pubblico/Procedura penale/BaselLandschaft·DE·6 min·1
Acc. parziale