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Z.________ aus der stationären Schutzmassnahme zu entlassen. Eventualiter sei die Sache zum neuen Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen. Subeventualiter sei ihnen für das vorinstanzliche Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
25. Juni 12

Strafprozess

1B 287/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/BaselLandschaft·DE·6 min·1
Teilweise Gutheissung