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Winterdienst etc.) auf dieser prioritären Erschliessungsstrasse stark behindert. Auch die Trennung des motorisierten vom nicht motorisierten Langsamverkehr könne ohne Willkür als im öffentlichen Interesse liegend beurteilt werden. Für überzeugend hält das Verwaltungsgericht zudem

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26 apr 11

Raumplanung und öffentliches Baurecht

1C 14/2011/I Corte di diritto pubblico/Pianificazione territoriale e diritto pubblico edilizio/Graubuenden·DE·14 min·11
Rigetto parz.