Pflichten haben wie die von der Generalversammlung gewählten (vgl. auch Art. 713 OR zur Beschlussfassung im Verwaltungsrat). § 10 lit. c des Gegenvorschlags verstösst somit gegen übergeordnetes Recht — Giudici — Swissrulings
Pflichten haben wie die von der Generalversammlung gewählten (vgl. auch Art. 713 OR zur Beschlussfassung im Verwaltungsrat). § 10 lit. c des Gegenvorschlags verstösst somit gegen übergeordnetes Recht