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Pflichten haben wie die von der Generalversammlung gewählten (vgl. auch Art. 713 OR zur Beschlussfassung im Verwaltungsrat). § 10 lit. c des Gegenvorschlags verstösst somit gegen übergeordnetes Recht

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6. Okt. 10

Politische Rechte

1C 22/2010/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Politische Rechte·DE·20 min·1
Teilweise Gutheissung