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Passiven keine weiteren Gesellschaftsaktiven oder -passiven existierten. Umstritten ist hingegen die Art der Berechnung der Aktiven in der Schlussbilanz der Baugesellschaft. Die Beschwerdeführer machen vorab geltend

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Aug 12, 09

Gesellschaftsrecht

4A 70/2008/First Civil Law Division/Corporate Law·DE·31 min·12
Partial dismissal