Skip to content

Nationalstrasse weist daher in diesem Bereich - wie das Bundesverwaltungsgericht selbst festgehalten hat - keine Vorteile auf. Vielmehr erscheint die neue Freileitung im Bereich der Überdeckung Rüteli als neue Beeinträchtigung der Landschaft am östlichen Rand des Schutzgebiets

1 sentenze·0 Presidente·7 visualizzazioni